12
8 24.
Der Vorsitzende des Vorstandes hat das Local
zu bestimmen und zu bezeichnen, wo die Quartal
und General⸗Versammlungen statt finden.
Die Kasse, worin die Gelder aufbewahrt wer—⸗
den, wird auf Kosten des Vereins beschafft und
zwei Schlüssel zu derselben haben in jedem Falle
der Vorsitzende und der Kassenführer. Beide sind
für ordnungsmäßige Verwaltung der Kassenfüh—
rung verantwortlich.
Die allmonatlich durch die Einsammler eingehen⸗
den Gelder werden sogleich in die Vereinskasse
aufgenommen; alle sonstigen Einnahmen werden
sofort an die Vereinskasse abgeliefert.
25.
Der Vorstand, welcher bei der Anwesenheit
von drei Mitgliedern beschlußfähig ist, versammelt
sich an den vom Vorsitzenden zu bestimmenden
Tagen und Stunden. Sonntags dürfen die Zu—
sammenkünfte erst nach beendetem Nachmittaas—
Gottesdienste statt finden.
§ 26.
Dem Vorsitzenden liegen insbesondere die vor—
stehend bezeichneten Geschäfte ob. Er hat vorzugs⸗
weise über die Befolgung der Statuten zu wachen
und die Mitglieder des Vorstandes in ihrer Ge—
schäftsführung zu controlliren.
Zahlungen aus der Vereinskasse dürfen nur
auf seine Anweisung erfolgen.
Alljährlich am Schlusse jeden Jahres fertigt
er eine Zusammenstellung der Beschlüsse, die wäh—
rend des Jahres gefaßt worden und ein Interesse
für die einzelnen Vereinsmitglieder haben können,