Full text : Statut der Bergmanns-Sterbe-Kasse des Gruben-Bezirks Dudweiler im Kreise Saarbrücken

—10

820.

Die ordentliche Versammlung hat über alle
Gegenstände des Vereins, welche derselben zu die—
sem Behufe von dem Vorstande vorgelegt werden,
Beschluß zu fassen und ist jederzeit von dem Vor—
stande Rechenschaft über seine Verwaltung, insbe—
sondere die Kassenführung zu verlangen, nöthigen—
falls auch dessen Anordnungen abzuändern befugt.

—X

Alljährlich im Monat Februar findet eine
außerordentliche Vereinsversammlung, Behufs Prü⸗
fung und Dechargirung der Jahres-Rechnung statt,
außerdem, sobald sich das Bedürfniß dazu ergiebt.
Der Vorsitzende des Vorstandes hat die außeror—⸗
dentlichen Vereinsversammlungen zu berufen und
ist hierzu verpflichtet, wenn mehr als die Hälfte
der Vereinsmitglieder darauf antragen. Die Einla⸗
dung erfolgt durch Currende unter Angabe des
Zweckes.
Außerordentliche Versammlungen können über
Alles beschließen, was bei der Einladung als Ge—
genstand der Berathung bezeichnet worden ist.

8 22.

Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern,
nämlich:
1) dem Vorsitzenden,
2) dem Kassenführer und
3) zweien Mitgliedern, wovon das älteste den
Vorsitzenden in Verhinderungsfällen vertritt,
welche aus der Zahl der Vereinsmitglieder
in der ersten Quartal-Versammlung jeden
            
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