Full text : Beitrag zur Geschichte des Berg- und Hüttenwesens im Ottweiler'schen

den ausgehändigten Urkunden deutlich ausgedrückten Bedingungen. Man
muss sich das vorhalten, um den Schein der Härte richtig zu würdigen,
welcher in der Nichtteilbarkeit der Güter liegt. Es lag dieses Verhält-1is
 in dem Vertrage, durch welchen das Gut an die Familie gekommen war.
Jas Verdienst, dieses Verhältnis aus dem Nassau-Saarbrückischen beseitigt
 zu haben, gebührt dem hiesigen Amtmann Goetz. Dieser ruhte nicht,
bis sich der Fürst Wilhelm Heinrich zum Erlasse des Gesetzes vom 31.
Januar 1764 entschloss, wodurch die Stockgüter aufgehoben wurden.
Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass die unbeschränkte Teilbarkeit
des Landes in der Regel nur da ohne nachteilige Folgen für die Landwirtschaft
 bleibt, wo auch anderwärtige Subsistenzmittel wie bei uns Bergund
 Hüttenbetrieb, die Hauswirtschaft entweder tragen oder doch wesentlich
 unterstützen. In unserer Gegend würde die Beschränkung der Teilbarkeit
 des Bodens oder die Erschwerung der Erwerbung von Grundstücken ein
Missgriff, ja ein Fehler sein, während vielleicht in anderen industrielosen
 Gegenden ein ländliches Proletariat zu befürchten ist, wenn einst
die Auswanderung keine Aushilfe zu bieten vermag.
Doch wir wollen und können der Zukunft bei Lösung der agrarischen
ragen nicht vorgreifen. Ich will jedoch bemerken, dass wenigstens noch
dadurch etwas gemildert werden kann, dass Waldpartien, welche sich zu
Ackerland eignen, abgetrieben und dem Pfluge übergeben werden müssen,
während unfruchtbare Höhen und Berge mit Wald zu bepflanzen sein
dürften. Das übertriebene Ausrotten der Wälder, Hecken und Gesträuche,
selbst des Ginsters, hat die Quellen abgeschwächt und manche sogar
vertrocknet. Leidet doch ein grosser Teil des gelobten Landes heute an
diesem Uebel. Ich selbst könnte aber auch mehrere Quellen angeben, die
früher zur Bewässerung der Wiesen dienend, durch ihre Entblössung teils
versiegt, teils bis zur Wertlosigkeit geschwächt worden sind.
Ich bemerke hier noch, dass der Fürst Wilhelm Heinrich in den Jahren
1764 bis 1766 die Absicht hatte, das ganze Bliestal mit Wässerungswehren
 zu versehen. Er wollte dazu das erforderliche Holz aus den fürstlichen
 Waldungen verabfolgen lassen. Bei dieser Veranlassung sollten
auch die Blieswindungen durch Geradelegung beseitigt werden. Er starb
aber und seine Absicht ist nicht ausgeführt worden. Bei Uchtelfangen
ınd Dirmingen ist man jedoch zu zweckmässigen Einigungen in dieser
3eziehung gelangt. Bei uns ist in dieser Beziehung noch sehr viel zu
tun.
Dagegen wurde der K 1 ee von der Regierung sehr befördert, aber nicht
mit dem gewünschten Erfolge. Schon Wilhelm Heinrich verordnete unter
dem 12, Januar 1758, dass bei jeder Vogtei wenigstens drei Morgen Klee
der Etzfuder sein sollten, wovon jedes Jahr ein Morgen besaamt werden
müsse, Das wirkte jedoch nur wenig. Unter dem Fürsten Ludwig griff man
die Sache im Jahre ..... wieder auf, indem durch eine Verordnung vom
17. Mai der Kleebau von neuem anbefohlen wurde. Die Bauern glaubten
aber, dass diese Verordnung nur im Interesse der jungen Hasen erlassen
worden sei und für die wollten sie kein Futter pflanzen. Die Zahl der
4asen war sehr gross und schädlich und auch späterhin pflegten sie zu
sagen: "Es war eine schlimme Zeit, als der Bauer vor jedem Hasen den
Jdut abziehen musste." Andere Bauern befürchteten, daß der Kleebau eine
1eue Abgabe bringen werde, und sie waren demselben deshalb entgegen.
Der Fürst liess Kleesamen verteilen und schickte den Renitenten Einquartierung.
 Dasselbe half aber nichts; denn als die Bauern sahen, dass sie
            
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