Full text : Beitrag zur Geschichte des Berg- und Hüttenwesens im Ottweiler'schen

Nachstehende Verordnung besagt, dass die Steinkohlen zum Kalkbrande
nit 6 Gulden pro Fuder zu bezahlen seien.
"Es ist zwar erst kürzlich gnädigst befohlen und bekannt gemacht
worden, dass die Untertanen im Ottweilerschen die Steinkohlen zum
Kalkbrande zu 6 Gulden das Fuder bezahlen sollen. Da aber Ihre
Hochf. D. gnädigst nicht gesonnen sind, Dero sämtliche getreue
Untertanen wegen Bezeugung widersinniger Bosheit von einigen derselben
 Schaden empfinden zu lassen, so soll sogleich neuerdings bekannt
gemacht werden, wie auf denen Kohlengruben der Befehl worden seie,
dass

Wenn die Untertanen ihren Kalch dahier auf dem Bischmisheimer
Berg oder im Ottweilerschen auf denen dasig herrschaftlichen
Gruben ankaufen, ihnen zu dessen Brand benötigte Kohlen gegen
richtige Attestate von denen Schultheissen oder Schöffen des
Ortes, dass es sich also verhält, forthin zu 4 Kreuzer der
Zentner abgegeben werden soll, und

diejenige, die Kalch in ihren Feldern oder auf unerlaubten
DJlätzen, dahin der Strich der herrschaftlichen Gruben nicht
gehet, um solchen in ihre Felder oder zum Bauwesen zu benutzen,
 sollen ebenfalls die zum Brand benötigte Kohlen zu 4
Kreuzer den Zentner gegen glaubwürdige Attestate von denen
Schultheissen oder Schöffen erhalten,
sich jedoch des Unterschleifs bei ohnausbleiblicher Strafe
enthalten und besonders keinen Kalch aus dem Land verführen."
Saarbr., den 14. August 1792.
Roechling.

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d. Französische Periode
{m Herbste des Jahres 1794 drangen die Franzosen allenthalben nach
dem Rheine vor. Der Fürst von Nassau-Saarbr. war ebenfalls, nachdem
er sich in Ottweiler nicht mehr sicher gehalten, über den Rhein
gegangen, um den Gang der Ereignisse abzuwarten. Die Verwaltung
blieb anfangs, obgleich sie unter franz. Oberleitung vorgenommen
wurde, teilweise in ihrem alten Geleise, Das Eigentum des Fürsten
aber wurde mit Beschlag gelegt und Hütten und Gruben für Rechnung
der franz. Republik betrieben. Man nahm auf die Berechtigung der
aemeinden keine Rücksicht. Der Zentner Steinkohlen wurde mit 8-10
Kreuzern bezahlt. Die Gemeinden führten deshalb unter dem 30. Aug.
1795 Beschwerde. Der Berginspektor Knoerzer zu Dudweiler antwortete
jedoch am 20. Sept., der Förderungslohn sei so hoch, dass der
Republik am Ende des Monats nichts übrig bleibe als etwas in
Assignaten.
Die Verwaltung nahm täglich einen mehr und mehr franz. Charakter an.
Nach dem Frieden von Campo Formio wurde das Land als eine vollständige
 Eroberung angesehen und auch organisiert. Das linke Rheinufer,
d.h. die ehemaligen linksrheinischen Besitzungen der depossidierten
Kurfürsten von Köln, Trier, Mainz und Kurpfalz, des Herzogs von
Zweibrücken, der Fürsten von Nassau-Saarbr., Leiningen, des Herzogs
von Arenberg, des Grafen von Blankenheim und vieler anderer Herren
wurden von dem Regierungs-Kommissar Rudler in die Departements der
Saar (Trier), der Roehr (Aachen), von Rhein und Mosel (Koblenz) und
des Donnersberas (Mainz) eingeteilt. Unsere Gegend gehörte mit Aus-
            
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