freien Kohlenbrand und um Frond- und Jagdfreiheit ein. Der Fürst
erliess hierauf folgendes Dekret:
“Da deren schädlichen Folgen und des Unterschleifs halber denen supplizierenden
Kohlengräbern nicht erlaubt werden kann, Steinkohlen in
denen Gruben zum Hausbrand mit sich daheim zu nehmen, so wird denen
desfallsiges Suchen hierdurch abgeschlagen. Wohingegen wir gnädigst
einwilligen und wollen, dass nicht nur Supplikante, sondern auch
alle übrigen Kohlengräber auf sämtlichen Steinkohlengruben in unsern
fürst]. Landen von nun an, und zwar die Ausländische oder Fremde,
die gänzliche Personalfreiheit zu geniessen haben, die Einheimische
mit Haus und Gütern angesessenen aber nur die halbe Frondienste oder
das halbe Frongeld, die übrigen sämtliche Abgaben hingegen ohne
einige Minderung prästieren sollen."
Saarbrücken, den 7. Jan. 1767.
W.H.F.Z.N.S.
Infolge einer Resolution des Fürsten in der Kammersitzung vom 29.
Sept. 1767 wurde nachstehende Bekanntmachung erlassen:
Nachdem Ser,mi Hochf. Durchl. auf mehrmaligstes untertänigstes Ansuchen
verschiedener Untertanen in Absicht, die Landoeconomie von Tag
zu Tag mehr zu derer Untertanen Wohl und Vorteil in die Höhe und ihrer
Vollkommenheit näher zu bringen, sich gnädigst bewogen gefunden
haben, zu resolvieren, dass bis auf anderweite Verordnung denen
Untertanen das nötige Steinkohlen-Gruss zum Kalkbrennen von denen
ihnen am nächsten gelegenen Gruben in ganz geringem Anschlag verabfolgt
werden solle; als wird diese gnädigste Resolution allen Untertanen
zu ihrer Nachricht und untertänigsten Danknehmigkeit bekannt
gemacht und also zugleich angefüget, dass sie für das Fuder oder 30
Zentner Gerusses
Fl, Alb, Heller
von denen Dudweiler Kohlen
Burbacher
Börschweiler
Russhütter
Platinhammer
Slarentaler
Schwalbacher
Wellesweiler
und Schiffweiler
gleichwie geringere Quantitäten in dem Preis nach gleichmässigem Verhältnis
erhalten können."
I
Saarbrücken, den 30. Sept. 1767.
fürstl. Kammer hiers. Caspari
Am 12. Jan. 1768 wurden die beiden Steiger im Ottweilerschen, Kohler
im Kohlwald und Naumann zu Wellesweiler mit neuen Instruktionen versehen
und darauf am 22. dess. Mts. in Eid und Pflicht genommen. Die
Instruktionen sind mir jedoch nicht bekannt.
Aus einem Aktenstück vom 16. Mai dess. Jhrs. geht hervor, dass der
Gemeinde Hirzweiler je 3 Zentner Kohlen aus dem Kohlwalde