"Nachdem Ser.mi Hochfl. Durchl. sich gnädigst bewogen gefunden denen
in der Grafschaft Ottweiler gelegenen und hier benahmten Dörfern,
nämlich Oberbexbach, Mittelbexbach und Niederbexbach und Wellesweiler
zu ihrer besseren Aufnahme und Nahrung zu erlauben, eine Steinkohlengrube
ohnweit Oberbexbach an dem Torhäuschen, an dem sog.
Zweibrücker Weiher zu eröffnen, und die Steinkohlen zu Dung und
Besserung der Felder zu gebrauchen, keineswegs aber die Steinkohlen
zu verkaufen oder zum Hausbrand heimzuführen; als wird den oben
gemeldten Dörfern diese gnädigste Erlaubnis hiermit bekannt gemacht
und denselben sogleich aufgegeben, die Steinkohlen nur zum Kalkbrennen
für Dung auf die Felder und nicht zum Bauwesen zu gebrauchen,
keine davon aber anderswohin zum Verkauf oder Hausbrand bei unausbleiblicher
Strafe zu verführen."
Saarbrücken, den 10. Febris 1761.
Fürstl-Kammer hierselbst.
Diese Erlaubnis scheint jedoch von keinem Erfolg gewesen zu sein,
denn im Jahre 1765 wollten die Mittelbexbacher eine Grube zum
Kalkbrennen eröffnen, was ihnen anfangs abgeschlagen, endlich aber
am 16. Oktober 1765 durch fürstl. Resolution unter der Bedingung
bewilligt wurde, dass durch den Steiger zu Wellesweiler einige
Gruben gegen Abgabe eines Kreuzers pro Zentner geöffnet werden
sollten. Die Steiger Fey zu Wellesweiler und Köhler im Kohlwalde
bezeichneten eine Stelle im Steinwalde unten am Steinberge
bei der Neunkircher Mühle, wo die Furt durch die Blies geht. Die
Kohle stiess dort 3 Fuss mächtig zu Tage.
Am 26. Nov. 1763 liess der Schöffen von Wellesweiler anzeigen, dass
täglich viele Fuhren mit Ochsen und Pferden aus dem Homburgischen
und Sickingischen durch MWellesweiler nach den fürstlichen Gruben
passierten, um Kohlen daselbst zu holen, und bat um Verhaltungsbefehle,
ob er diese Leute zurückweisen oder passieren lassen solle. Der
Fürst, welcher sich gerade zu Ottweiler aufhielt, befahl, diese
Leute ungehindert vassieren zu lassen.
Im Jahre 1764 eröffneten die Leute von Ur exwe i le r eigenmächtig
eine Grube in einer Hümes am Haaresberge. Die Kohle war anderthalb
Schuh mächtig. Es wurde den Einwohnern aber bei 10 Florin
Strafe verboten, dieselbe anzuhauen. Am 6. Februar 1765 wurde die
Grube jedoch für den Zeitraum vom 10. April 1765 - 66 für 10 Fl. in
Bestand gegeben. Es sollte mit den beförderten Kohlen indess nur
Kalk gebrannt werden dürfen.
Der Gemeinde W iebelskirchen wurde unter dem 16. Febr.
1765 die Begünstigung zuteil, bei dem Erzsuchen am Meistershange
auch Steinkohlen ausgraben zu dürfen. Jedoch unter der ausdrücklichen
Bedingung, dass solche Kohlen nur zum Kalkbrennen zu verwenden
seien. Ich werde das hierauf bezgl. Reskript der Rentkammer unten,
wo von dem Kalkgewinnen besonders die Rede sein wird, mitteilen
Hier das betr. Reskript:
“Nachdem Ser.mi Hochfl. Durchl. unterm 2. ds. gnädigst resolvirt,
dass denen Wiebelskircher Untertanen mit dem Erzsuchen an dem Meistershang
auch Steinkohlen auszugraben erlaubt sein solle, jedoch
mit der ausdrücklichen Bedingung, dass sie keine verkaufen, sondern