A. Betrieb und Verwaltung des Steinkohlenbergbaues
Nassau-saarbrückische Periode
Unsere Steinkohlen sind von jüngerem Alter und müssen der permischen
Formation oder der Dyas zugewiesen werden. Dieselben erscheinen,
wenigstens in den mir bekannten Urkunden, zuerst in einem zu Ne u -
münster im Jahre 1429 aufgenommenen Schöffenweistum. Darin
heisst es:
“Item hait der Schöffen gewiset, dass alle Fondt in der Grafschaft
von Ottweiler, ie sy uff dem Lehen, oder anderswo under der Erden
oder ob der Erden, ie sy von Gold, Silber, Kupfer, Bley, Ihsen,
Steinkohlen oder andere wie oder was man Font nennen mag,
dat die einer Herrschaft von Saarbrücken sy und ie mit Rechte
zugehörend."
Das Gerede, dass die Steinkohlen zur Zeit den Grundbesitzern zugehört
hätten, ist demnach unbegründet. Die Herrschaft war damals auch
die eigentliche Grundeigentümerin. Die Bauern besassen ihre Güter
nur auf Grund besonderer Rechte und Pflichten, die, da unsere Gegend
mit wenigen Ausnahmen nur eingewanderte Bewohner zählt, in besonderen,
von der Herrschaft ausgestellten Urkunden angegeben waren. Für
das Grundeigentum oder die Grundherrlichkeit der Herrschaft sprechen
der Zehnte ‚, der dritte, sechste und zehnte Pfennig bei dem
Verkaufe eines Gutes usw. Die Mineralien und andere nutzbare Fossilien
gehörten übrigens in alter Zeit im allgemeinen der Grundherrschaft.
Die Pfalzgrafen besassen einen Teil des Dorfes Sulzbach. Am 12.
Januar des Jahres 1549 ging der Pfalzgraf Wolfgang von
Veldenz mit dem Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken
einen Tausch ein, wodurch er diesem seinen
Anteil an Sulzbach mit allem Zubehör, der Graf Phi li pp dagegen
ihm die Hälfte des Dorfes Höchen, die Kämmerei und Hennechins
äut daselbst und den Hof Wepsweiler (Weppersweiler) abtrat. In
diesem Vertrage hatte sich der Pfalzgraf das Recht für die pfalzgräfliche
Hofhaltung, zu Sulzbach Kohlen zu graben, vorbehalten. Dieses
Recht ging späterhin auf Pfalz-Zweibrücken über. Im Jahre 1768 kam
deshalb ein neuer Vertrag zwischen Zweibrücken und Nassau-Saardrücken
zustande, den ich jedoch nicht näher kenne. Ich habe durch
diese Mitteilung übrigens auch nur hervorheben wollen, dass die
Steinkohlen schon im 16. Jahrhundert ein Gegenstand waren, welchem
man eine besondere Aufmerksamkeit schenkte.
Es kann jedoch als gewiss angenommen werden, dass, wenn nicht schon
am Ende des 16. Jahrhunderts, man doch schon im Anfang des siebzehnten
Jahrhunderts angefangen habe, bei Dudweiler und Sulzbach Kohlen
zu graben. Es wird sogar bei dem Jahre 1608 mitgeteilt, dass die
Bauern von Dudweiler die von ihnen gegrabenen Kohlen nach St. Johann
gebracht und am Kohlenrech zur Verschiffung auf der Saar abgeladen
hätten (Ad: Koellner Gesch. der Städte Saarbrücken und St. Johann,
I.Bd., S.224). Im Jahre 1626 gruben die Bauern auch Kohlen zu
Sulzbach, die sie ebenfalls nach der Saar anfuhren.
Wann der Steinkohlen-Bergbau im Ottweiler'schen begonnen habe, kann
ich nicht bestimmt angeben. In der Oberamtsrechnung vom Jahre 1688
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