Full text : Chronik von Oberbexbach u. Frankenholz

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weiler vor alters ein Hofgut gehabt (Nied -oder Riedzuschlag)
ein Haus zu bauen (19. 9. 1702).
Der Erbstandsbrief hat Eingangs folgenden Wortlaut:
Ihre Königl. Majest. zu Schweden in dero Herzogtum Zwei—
brücken aller gnädigst verordnet, Gouverneur und Regierung
tun hiemit kund und zu wissen, demnach das Kloster Wörsch—
weiler vordem ein gewisses Gut in dem sogenannten
Frankenholz gehabt, welches keinen besonderen Bezirk
enthält, sondern in dem Höcher Bann gelegen und mit viel
Hecken Baumes von lang Jahren her öde und verwachsen
darniederliegt, um dies Gut sich Nicola de Mont im Früh—
jahr 1697 angemeldet, unter gewiß, zwischen Schaffner und
Ihm Verglichen, Condition, uff welche Er seitdem Einige Aus—
säuberung in Aeckers, Gärth und dergl. getan, nunmehr aber
sich nicht allein zu einem mehreren verstand, sondern auch um
eines ordentlichen Erbbeftandnisschein zu sein und der Seinigen
Versichernng um sich in das Bauwesen desto beherzter einzu—
lassen, angemeldet, als wird Ihm, Nicola de Mond solch's Gut
in dem Frankenholz für sich und die Seinigen dergestalt Erblich
Verliehen und übergeben: ete. wie folgt;
Dumont hat ein tüchtiges, zweistöchiges Wohnhaus, samt
Scheuer und Stallung und nötigem Zubehör auf seine Kosten
erbauen zu lassen. Das Bauholz hiezu erhält er aus dem
Frankenholzer Walde.
Es wird ihm, da der Frankenholzerhof keinen Bezirk (Bann)
enthält (KFigentum!?), durch den Schaffner ein bestimmter Be—
zirk ausgemessen und ausgesteint. Der neue Hobkbesitzer darf
aber die Bewohner von Hechen in keinerlei Weise hemmen oder
schädigen. Er darf Ackerland und Wiesen sovbiel putzen (roden)
und bebauen, als zu einem ziemlichen Hof notwendig ist.
Mit Genehmigung der Herrschaft darf er seine verheirateten
Kinder bei sich behalten; selbige müssen aber gleich den andern
Untertanen Fronden etc. tun. Er erhält 8 Freijahre von 1696
bis 1704 — für die folgenden 5 Jahre, erstmals 1705 ist jähr—
lich 10 fl Zins, nebst den gewöhnlichen Zehnten von allen ge—
bauten Früchten zu entrichten.
Bon 1710 ab sind jährlich 20 fluZins an das Kloster
Wörschweiler zu entrichten. Hechen und Oberbexbach haben
Weidrecht auf dem Hofgute.
1735 wurde der Erbbrief auf Dumonts Erben, Nicolaus
Berni und Andreas Spichtig, übertragen. Selbige müssen fried—
same Leute gewesen sein; der fürstl. Rentamtmann klagt nämlich,
es seien während 9 Jahren keine Strafgelder eingegangen, außer
1752 vom Höcher Feldschütz 83 fl wegen Schlägerei.
            
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