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neue Forderungen gestellt. Die Regierung sah sich daher unterm
20. Januar 1793 genötigt, folgende Zugeständnisse zu machen:
1. Abschuß des Rot- und Schwaldwilds 2. Herabsetzung
des Frongeldes fast um die Hälfte. 3. Unentgeltliche Abgabe des
Losscheines vom Kreisdienste (früher 3 Taler); 4. Wer in fremde
Kriegsdienste tritt, verliet nur mehr 1/3 seines Vermögens;
Rückkehr gestattet. 5. Erlaß des Jagdbrieftragens und der
Jagdfronden bis auf höchstens 14 Tage. 6. Keine Pfandungen
seitens der Landgarden ohne Auftrag des Oberamts. 7. Auf⸗
hebung der Pacht der Schornsteinfeger, Gelzerei, Musikbestand
und Lumpensammler. 8. Aufstellung einer festen Taxe für In—
ventaraufnahmen durch die Land- und Waisenschreiber. 9. Er—
laß der Grundbirnzehnten. 10. Aufhebung der Leibeigenschaft!
Ferner unterm 15. Februar 1793 Herabsetzung aller Frongelder
auf die Hälfte; Aufhebung völliger Leibeigenschaft; Abschaffung
aller Jagdffronden. Im Januar 1798 wurde die Grafschaft
Saarbrüchken von den Franzosen besetzt und Mitte Fe—
bruar der Karlsberg bei Homburg verwüstet und zerstört. Die
Franzosen, wurden immer dreister; sie raubten was sie fanden.
Fürst Ludwig von Saarbrücken mit Familie flüchtete unterm
13. Mai 1793. Jetzt begann ein allgemeines Rauben. Nicht
nur alle Wertsachen der fürstl. Schlösser und Güter, sondern
auch solche von Privatpersonen wurden wegeschleppt. Die Will—⸗
kür der Franzosen hatte den höchsten Grad erreicht. Im Frieden
bvon Campo Formio, 11. Oktober 1797 wurde das linke Rhein—
ufer förmlich an Frankreich abgetreten. Die Grafschaft Saar—
hrücken war an Frankreich. Bis dahin aber hatten die fran—
zösischen Grippenkommissäre auf dem linken Rheinufer gründlich
aus — geräumt. Häuser sagt: Sie haben nichts liegen lassen, als
Mühlsteine und glühendes Eisen. Schlösser, Klöster, Güter der
geflohenen Adeligen und Mönche wurden tunlichst rasch unter den
Hammer gebracht und zwar um jeden Preis — und nur gegen bar!
Commerell, Kommissär der Saargegend trieb die Erpres—
sungen in so schamloser Weise, daß seine Landsleute ihn dem
Volksrepräsentanten in Metz anzeigten, der eine Unterfuchung
gegen ihn einleitete. Vom Oktober 1797 ab (Campo Formio)
wurde das linke Rheinufer als französisches Eigentum behandelt
und die Verwaltung neu geregelt. Das linksrheinische Gebiet
zersiel in 4 Departements. Saarbrücken gehörte zum Saar—
departements; letzteres hatte 4 Arrondissements; das Arrondissement
Saarbrücken hatte 8 Kantone, darunter Waldmohr, Oberberbach
wurde dem Kantone Waldmohr zugeteilt. Die Kantone waren in
der Verwaltung selbständig und nur der Zentralverwaltung in Trier
unterstellt.