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von 20!/, Nassauer Quadratruthen und wird der Preis hiefür
im beiderseitigen Einverständnis auf 30 fl festgesetzt.
Ferner wurde festgestellt: Der Triftweg d. h. das Land
bleibt Eigentum der Gemeinde Oberbetschbach. Um jedoch
künftige Streitereien zu vermeiden, soll die Trift mit Hainbuchen
eingefaßt werden. Das beim Ausputzen oder Stümmeln sich
ergebende Abholz fällt Odweiler zu. Die Anlage der Trift
wird Ottweiler überlassen, jedoch mit dem Vorbehalte, daß durch
die Anlage der durch den Damm fließende Feihlbach in seinem
Laufe nicht gehemmt wird und daß durch das Zurüchstellen
(Stauen) des Wassers die Wiesen keinen Schaden leiden. Auch
hat die Gemeinde Odweiler dafür zu sorgen, daß jenseits des
Dammes am Acckerland sich hinziehende Wässergraben durch
das Viehtreiben nicht verdorben oder gar zugeworfen werde.
Durch Viehtrieb vorkommenden Schaden am Wässergraben hat
Odweiler auf seine Kosten ausbessern zu lassen.
Die Gemeinde Odweiler übernimmt sämtliche, durch Aus—
messen der Trift und Errichtung des Aktes entstandenen Kosten.
Actum Limbach 25. April 1787.
Unterschrieben sind:
für Odweiler; Blum, Krämer, Engelbach, Steinmetz. — Wol—
finger vielleicht Wolfanger, Gerichtsmann, Georg Peter Bach,
Gerichtsmann, für Oberberbach: Haffner, Strelius, Wagner,
Jakob Voltz Gerichtsmann, Johann Wilhelm Mahr. —
Unterm 30. Oktober 1786 erhoben die Hintersassen Johann
Bach und Consorten Beschwerde wegen Entrichtung des Frohn—
geldes und Beitrag zur Unterhaltung des Fassels. Diese Be—
schwerde wurde, weil unbegründet abgewiesen durch Herrschafts—
beschluß datiert Jägersburg“, 14. Dezember 1786.
gez.: Nordheim.
Gleiches Schicksal hatte eine Beschwerde des X. Lambers
und 9 Genossen, Holzrechte betr. Den Beschwerdeführern war
das Lese- und Stockholz sowie die Gipfelabfälle in den herr—
schaftlichen Waldungen zuerkannt; diese wollten sich damit nicht
begnügen und beanspruchten Scheitholz als Brennmaterial (Haus—
brand). Da die Oberbetschbacher keine Waldrechte in Bezug
auf Brennholz hatten, die Ueberlassung des Abholzes nur eine
Begünstigung seitens der Oberkeit den Bewohnern gegenüber
war, erfolgte Abweisung der Beschwerde unterm 17. 2. 1786.
*) Jägersburg ist Jagdschloß auf dem Schloßberg zu Neunkirchen,
wird jetzt als prot. Pfarrhaus benützt.