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trieben. 8 Hirten walteten ihres Amtes. Kälberberg, Kühtrift
und Eckersberg (Bucheckern) erinnern an diese Zeit. Da aber
außer unsern Oberberbacher auch die Nachbarorte Weidrecht in
den herrschaftlichen Wäldern hatten, gab es oft Streit wegen
Benützung der Weidplätze; man suchte den Nachbarorten die
Ausübung ihres Weidrechtes zu erschweren. Schon vor Aus—
hruch des 80jährigen Krieges (1616) mußte die Herrschaft einen
Streit zwischen Oberbexbach und Odweiler (Kleinottweiler) schlich—
ten; auch ist 1581 zu Limbach den Mittelbexbachern die Be—
nutzung der Trift an der Eberfurth zugesprochen worden. 1787
war abermals Streit zwischen Kleinodweiler und Oberbetschbach
wegen der Trift in der Feihelbach ausgebrochen. Durch nach—
stehenden Vergleich vom 25. April 1787 wurde die Sache bei—
gelegt.
Vergleich zwischen der Pfalz-Z8Zweibr. Gemeinde Kleinod—
weiler und der Nassau-Saarbr. Gemeinde Oberbetschbach. Klein—
odweiler besaß auf Oberbetschbacher Bann Weidrecht. Um dies
ausüben zu können, mußten sie über den Damm am Forellen—
weiher bei Grenzstein 87. Oberbetschbach wollte dies nicht dulden
und ließ die Leute, welche ihr Hutrecht ausübten, protokollieren;
hingegen erhoben die Odweiler Beschwerde zu ihrer zuständigen
Oberkeit. Zur Beilegung dieser Streitigkeiten wurde von den
zuständigen beiderseitigen Oberämtern, gemäß den von ihren
Regierungen erhaltenen Befehlen (Auftrage) Tagfahrt auf 9. No—
oember 17885 festgesetzt, an welchem Tage an Ort und Stelle
die Sache in Augenschein genommen und erledigt wurde, wie
folgt:
Der Gemeinde Kleinodweiler wird die Trift, d. h. das
Benützen derselben gegen Zahlung des Landwertes — ob die
Schätzung auf gütlichem Wege oder durch Experten geschieht —
zum privaten Gebrauch überlassen; doch verbleibt das zur Trift
berwendete Land Eigentum der Gemeinde Oberbetschbach. Od⸗
weiler hat also bloß Triftgerechtigkeit. Die Trift wird von Geo—
metern von Pfalz-Zweibr. und Nassau-Saarbr. im Beisein des
Oberförsters Wagner ausgemessen und zwar in Gegenwart der
Vertreter von Odweiler und Oberbetschbach.
Die Trift beginnt linkerhand an dem Hoheitsstein 87 —
ist durchgängig 11/3 Ruthen Nassauer Maß breit, geht in grader
Linie 9 Ruthen — 8 Schuhen der gemeinschaftlichen Grenzlinie
an dem Forellenweiherdamm entlang, dann etwas rechts in
einem stumpfen Winkel 3 Ruthen lang bis an das Oberbetsch—
bacher Ackerland — woselbst die Odweiler Rauhweide auf Ober—
betschbacher Bann anfängt. — Die Trift enthält einen Raum