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Nach einer Notiz vom Jahre 1767 wohnte auf der Hoch—
wiesmühle ein Hofmann namens Kirschhock der ein Hofgut
von 38 Morgen Acker- und Wiesenland besaß. Heute ist die
Hochwiesmühle nicht mehr im Betriebe. Sie ist im Besitze
einer Aktiengesellschaft und sind die Lokalitäten teils für Wirt—
schaftsräume, teils für Geflügelzucht eingerichtet, in der nächsten
Umgebung wohnen die Bürger Lill und Rodrian.
Die Frongelder (Schatzung) von
Oberberbach.
Im Amte Homburg betrugen die Frongelder nach der
Aufstellung von 1750/54
Von jedem Paar Ochsen
2
Pferd
4Ffl
6 fl
8 1
271
4
ol 15 albus
6fl 30,
e 8 fil 155
6, 10 fl
—DDDVV
Der Meier von Betschbach hat auf besondere Supplicate
Freiheit von Schatzung, Rauch und Hühnergeld erhalten. Von
1 Handfröner 2 fl 15 albus Getzt 3 fl). Die Wittmänner ent—
ien an Frongeld nur je 2/3; die Wittweiber früher !/2,
jetzt 3 .
Von einem leeren Haus muß der Eigentümer gleich einem
Hausbewohner das Frongeld zahlen; Witwe ?/g.
Oberbexbach mußte sonst zur Wörschweiler Klosterschäferei
einige Tage fronden; jetzt 2 fleständige Fron.
Außer diesen Fronden sollen alle Unterthanen von weiteren
Fronden — mögen sie Namen haben, wie sie wollen — befreit
sein, nur Fahrten, z. B. Abholungen von Zehnten (Früchten)
im Landstuhler Bezirk, Besoldungsholz und Heu der Beamten,
sind zu leisten, wo hingegen sie Frondwein à 14 albus für 1
mit 3 Paar Ochsen bespannten Wagen zu beanspruchen haben,
für 1 Wagen Holz 7 albus.
Homburg, den 22. Oktober 1751.
gez.: Jost Schmelzer, Meier zu Oberberxbach.
gez.: Joh. Nic. Scheerer, Gerichtsmann zu Oberberbach.
gez.: Joh. Jak. Kurz, Gerichtsmann zu Oberbexbach.