Full text : Chronik von Oberbexbach u. Frankenholz

Vorstehende Zahlen geben den deutlichsten Beweis von der
segensreichen Wirkung der sozialen Gesetze, durch welche unsere
arbeitende Bevölkerung im Alter und bei Krankheit vor Not
und Entbehrung geschüßt ist.

4. Organisierte Selbithilie und Vereine.
a) Protestantischer Arbeiterverein.
Derselbe wurde im Jahre 1892 gegründet und hat zur
Zeit 184 Mitglieder. Er bezweckt: 1. die Interessen der ar—
beitenden Bevölkerung unter Aufrechterhaltung der bestehenden
Gesellschaftsordnung zu pflegen; 2. die vaterländische Gesinnung
zu wecken auf Grund der evangelisch-protestantischen christlichen
Weltanschauung durch Geselligkeit und gemeinsames Hilfskassen—
wesen; 8. der Berein gewährt seinen Mitgliedern in außer—
gewöhnlichen und unverschuldeten Notfällen, falls die Kasse dazu
fähig ist, Unterstützungen.
b) Katholischer Arbeiterverein.
Derselbe wurde im Jahre 1906 gegründet und zählt
zur Zeit 100 Mitglieder. Er erstrebt: 1. das religiös-sittliche
Leben seiner Mitglieder zu fördern; 2. ihnen zur Wahrung ihrer
rechtlichen Interessen behilflich zu sein; 3 das Standesbewußt—
sein zu wecken, die soziale Stellung des Arbeiterstands zu heben
und dessen materielle Interessen zu fördern; 4. sie zur genossen—
schaftlichen Selbsthiffe und zur Übung gegenseitiger christlicher
Nächstenliebe anzuleiten; 5. edle Geselligkeit zu pflegen; kranke
Mitglieder sowie die Hinterbliebenen Verstorbener erhalten Unter—
stützungen durch die Verbands-Kranken-Zuschuß- und Sterbekasse
süddeutscher kath. Arbeitervereine.

c) Berg- und Hüttenleute-Unterstützungsverein.
Oberbexbach gegründet 1874, Frankenholz gegründet 1892,
Oberbexbach 345 Mitglieder, Frankenholz 108 Mitglieder. Der—
selbe hat den Zweck, seinen Mitgliedern in Krankheits- nund
Sterbefällen eine Geldunterstützung zu gewähren und zwar ohne
Unterschied der Konfession und des Vermögens.
d) Prot. Diakonissenverein Oberberbach-Frankenholz
(2 Krankenschwestern).
Derselbe wurde im Jahre 1906 gegründet und zählt zur
Zeit 195 Mitglieder. Die Vereinsmitglieder haben Anspruch
auf unentgeltliche Krankenpflege ihrer Familien durch die Diako—
nissinnen, soweit deren Kräfte reichen.
NB. Katholische Krankenschwestern sind noch keine am
Orte. Allein auch hier ist ein Bedürfnis gegeben und wäre die
alsbaldige Einführung sehr wünschenswert.
            
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