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1. Die Volksschulen.
In Bayern sind die öffentlichen Volksschulen Gemeinde—
anstalten. Die finanzielle Fürsorge für die Schulen obliegt da—
her in erster Linie den politischen Gemeinden. Die Geschichte
der Gemeinde bestätigt uns, daß unsere Schule ihre Ausgestal⸗
tung lediglich der anerkennenswerten Fürsorge der hiesigen
Bürgerschaft und Gemeinde-Verwaltung verdankt
a) Fassion der Schulstelle vom Jahre 1819/,21.*
. Von jeder Haushaltung (proc.) !/3 Faß Korn — 20 Gulden
(Wert)
2. Von jedem Kind 45 Krz. Schulgeld. 32 Kinder 45— 24 Gulden
3. Das Schulgut (10 Morgen Ackerland, 4 Morgen
Wiesen und 8 Gärten) veranschlagt zu . 106 Gulden
zus. 1800 Gulden
oder 256 Mkx. Gehalt.
Außerdem jährlich für Schulbrand 30 Ztr. Steinkohlen,
verteilt und aufzubringen durch die schulpflichtigen kinder.
b) Nachstehend folgt eine Statistik der Schul—
stellen und ihrer Inhaber.
Die Ausgaben für Lehrergehälter einschl. Wohnungsentschädigung
betrugen im Jahre 1909 aus der Gemeindekasse 12,000 Mtk.