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Die 1. Abteilung umfaßt das Vermögen, die 2. Abteilung
den Gemeindehaushalt und die 3. Abteilung die Nebenrech—
nungen (Landwirtschaft, Viehzucht, Distrikts- und Kultusumlagen,
Wasserleitung ꝛc.) Die Kosten der Landwirtschaft und Vieh—
zucht, werden von den Grund- und Viehbesitzern, jene der
Wasserleitung von den zur Leitung Angeschlossenen bestritten.
Die Gesamtgemeinde hat hiermit nichts zu tun. In der Ge—
meinderechnung, welche vom Gemeinde Einnehmer bis 1. Mai
eines jeden Jahres gestellt sein muß, sind sämtliche Einnahmen
und Ausgaben aufzunehmen und hat hiebei der Voranschlag als
Grundlage zu dienen.
Vermögen und 56hulden.
Das Gemeindevermögen besteht in Kapitalien und Liegen—
schaften. Nach der Statistißk beträgt das Vermögen im Jahre
1908 — 178293 Mk. dem 84808 Mu. Schulden gegenüber
stehen. Der Gemeinde verbleibt also immer noch Vermögens—
Aktiv-Rest von 93 485 Mk.
II. Polizei.
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Dieselbe ist, vorbehaltlich der dem Adjunkten durch den
Strafprozeß zugewiesenen Mitwirkung, nach Art. 71 der pfälz.
Gemeindeordnung dem Bürgermeister allein übertragen, Stell—
vertreter ist der Adijunkt. Als Polizei-Adjunkten fungieren in
Frankenholz Karl Omlor, auf der Hochwiesmühle Jakob Lill.
Für die notwendigen Dienstleistungen bei Handhabung
der Ortspolizei und des Feldschutzes, sind 2 Polizeidiener und
2 Feldhüter aufgestellt. Nach Art 74 der Gemeinde-Ord—
nung erläßt der Gemeinderat die ortspolizeichen Vorschriften
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Maßgebend für
unsere Gemeinde sind die Vorschriften vom 18. März 1895,
** welche 109 Paragraphen enthalten. Dieselben wurden seiner⸗
zeit jedem Einwohner gedruckt zugestellt.
Die Obliegenheiten des Polizeivorstandes (Bürgermeisters)
sind größtenteils in Art. 71 der Gemeindeordnung aufgezählt.
Infolge der sozialen Gesetzgebung sind aber viele neue Aufgaben
hinzugekommen; Gewerbepolizei, Nahrungs- und Genußmittel⸗
kontrolle, Wirtschaftskontrolle usw.
* Die zuständige Kgl. Gendarmeriestation ist in Mittelbexbach!
Wachtmeister und 2 Gendarmen..
** Siehe hiezu die Dorfordnung vom Jahre 1748. Anhang J.
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