Full text : Chronik von Oberbexbach u. Frankenholz

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D. Ordentlicie RHusgaben. 1. Schulen 16 160 Mk., 2. Vor⸗
schüsse und Rückersätze 366 Mk., 3. Verwaltungsdienst 6080 Mk.,
4. Polizei 1190 Mk., 5. Wege und Pflaster 2667 Mk., 6. Bäche
186 Mk., 7. Straßenbeleuchtung, Feuerwehr, Feuerbeschau, Ver⸗
sicherungs- und Vermessungskosten 1188 Mk., 8. Impfbosten
184 Mk., 9. für Desinfektion bei Typhus 82 Mk., 10. Unter⸗
haltung der Friedhöfe 271 Mk., 11. Zuschuß an die Armenkasse
und Reparatur des Armenhauses 850 Mk., 12. Beiträge an
wohltätige Vereine 29 Mk., 18. An die Weisenräte 12 Mk.,
14. Steuern und Umlagen, sowie Unfallbeiträge 174 Mk.,
15. Schuldentilgung 4000 Mk., 16. Uebrige Ausgaben 1664 Mk.
Zusammen 35 0400 Mbk.
Summa aller Einnahmen
Summa aller Ausgaben
Einnahms-Ueberschuß
Von den Einnahmen sind bemerkenswert die Gleichstellungs—
Umlagen und die Heimatgebühren (früher Bürgereinzugsgeld).
Die Umlagen“ waren bis zum Jahre 1870 noch gering. Sie
erreichten im Jahre 1875 eine Höhe von 3120/,0, 1880 be⸗
trugen sie 2840/0, 1890 — 2000,0 und 1900 — 1000/0 der
Gesamtsteuer (einschl. Kreisumlagen und Hebgebühren). Diese
bedeutende Minderung ist auf die Einsteuerung der Franken—
holzer Grube zurückzuführen. Die Gesamtsteuern betrugen ja
1900 schon 20900 Mk. gegen 4900 Mk. im Jahre 1895. Die
höchste Ziffer war im Jahre 1905 erreicht mit nahezu 25 000 Mk.
Infolge teilweiser Ausscheidung der Steuern der Grube nach
Höchen und Mittelberbach, reduzierte sich der Steuersoll im Jahre
1906 auf 19 400 Mk. Diese Minderung der Steuern und die
rapid steigenden Ausgaben, insbesondere für Schulzwecke, führten
im Jahre 1906 schon zu einer Erhöhung der Umlagen (158040
der einfachen Steuer ausschl. Kreisumlagen und Hebgegühren).
Im Jahre 1907 wurden 1530,0 und im Jahre 1908 — 180040
erhoben. Von da ab zwang die Macht der Verhältnisse neuer—
dings zu einer Erhöhung (2000/5), welcher Prozentsatz auch im
Jahre 1910 zur Erhebung kommt. Da keine Einnahmen aus
Waldungen ꝛc. zur Verfügung stehen, bilden die Umlagen fast
die einzige Einnahmequelle. Trotz den 2000/0 sind die finanziellen
Verhältnisse von Oberbexbach im Vergleiche mit anderen Gemeinden
immer noch günstig zu nennen. Hoffentlich bringt die 1912 in
Kraft tretende bayr. Steuerreform auch für unsere Gemeinde größere

* Nach Artikel 33 der pfälz. Gemeinde-Ordnung v. 29. 4. 1869 sind
alle diejenigen Personen umlagenpflichtig, welche in der Gemeinde mit einer
direkten Steuer angelegt sind, auch wenn fie nicht im Gemeindebezirke wohnen.
            
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