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3. Peter Lottschütz.
4. Anton Pirrung.
5. Elisabetha Pirrung.
6. Jakob Pirrung.
7. Franz Pirrung.
8. Johann Pirrung.
9. Peter Ruffing, Schuster.
0. Jakob Schwartz.
Weitere Auswanderungen konnten nicht mehr ermittelt
werden.
3. 6emeindebürger.
Mit der Zunahme der Bevölkerung hat auch die Zahl der
Gemeindebürger sich bedeutend vermehrt. Aus den noch vor—
handenen Bürgerlisten wurden folgende Zahlen entnommen:
Im Jahre 1869 betrug die Zahl der Gemeindebürger 171
1873 , 232
1884 231
1889 298
1905 390
—1909 540
Da nach unserer heutigen Gesetzgebung das Heimat bezw.
Gemeindebürgerrecht durch einen, gewisse Zeit hindurch fort—
gesetzten Aufenthalt, durch Ernährung in der Gemeinde sowie
durch Steuer- und Umlagenentrichtung während eines bestimmten
Zeitraumes unentgeltlich erlangt werden kann, wird sich die
Zahl der Gemeindebürger in Zukunft voraussichtlich bedeutend
bermehren.
Jeder Gemeindebürger genießt das Recht nach den Be—
stimmungen der pfälz. Gemeinde-Ordnung:
bei der Beratung und Abstimmung über Gemeindeange—
legenheiten mitzuwirken.
—AD——
Das Bürgerrecht berechtigt auch zur Teilnahme an den
sogen. Gemeindenutzungen. (Holz- und Waiderecht in den
Staatswaldungen.“
q. Die gemeindliche fFinanzwirtldaft.
Die Gemeinde Oberberbach, deren Einwohner sich in früheren
Jahren vom Ackerbau und Taglöhnerarbeit, von den sechziger
* Weitere Ausführungen hierüber sind in dem Kapitel „Zusammen—
tellung wichtigerer Gemeinderatsbeschlüfsse“ enthalten.