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3. Bürgermeister.
Die Gemeinde Oberberxbach wurde bis zur Bildung einer
eigenen Bürgermeisterei d. i. am 1. Juli 1890 von den Bürger—
meistern von Limbach uud Mittelbexbach verwaltet. Bis zum
l. August 1848 war Oberbexbach dem Bürgermeisteramte Lim—
bach und von da ab bis 1. Juli 1890 dem Bürgermeisteramte
Mittelberbach zugeteilt.
Das Amt eines Bürgermeisters der Gemeinde-Oberbexbach—
Frankenholz wurde bis heute von folgenden Personen bebkleidet:
efd.
Nr.
Amtszeit
1. 7. 1890
b. 10. 4. 1900
20. 4. 1900
b. 2. 2. 1906
seit 3. Febr.
1906
Namen der
Bürgermeister
Hennes Franz
Roos Theobald
Kluding Joh J.
Stand oder
Gewerbe
pens. Berg⸗
mann
Schreiner⸗
meister
pens. Berg
mann
Be⸗
merkungen
. die Periode
1910/14
wieder gewäblt.
Die Gemeindebürger wählen nach Artikel 115 der
pfälz. Gemeinde-Ordnung vom 29. April 1869 die Gemeinde—
räte auf die Dauer von 5 Jahren durch geheime Wahl. Hie—
bei entscheidet die relative Stimmenmehrheit. Die neu gewählten
Gemeinderäte haben nach Artikel 119 des cit. Gesetzes in
gesonderten Wahlhandlungen mit absoluter Stimmenmehrheit
aus ihrer Mitte den Bürgermeister. dann die Adiunkten
zu wählen.
Die Bürgermeister, Adjunkten und Gemeinderäte versehen
ihre Stellen als Ehrenämter unentgeltlich, vorbehaltlich der Ent—
schädigung für Auslagen. Den Bürgermeistern kann außerdem
eine jährlich festzusetzende Repräsentationsgebühr bewilligt werden.
Nur die Gemeinderäte in Gemeinden über 10000 Seelen
können nach Art. 564 Berufsbürgermeister wählen, welche die
Prüfung für die Anstellung im Richteramte oder im Dienste der
inneren Staatsverwaltung mit Erfolg bestanden haben müssen.
4. 5tandesbeamte.
Die Bürgermeister in der Pfalz sind als solche zugleich
Standesbeamte. Als solche obliegt ihnen die Beurkundung von
Geburten, Heiraten und Sterbefällen, mittels Eintragung in die