Full text : Zur Feier des 50-jährigen Bestehens des Realgymnasiums zu Neunkirchen-Saar

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dungs zweck unserer Bemühungen. — 8 3: Die Vereinigung hat
ordenthiche und außerordentliche Mitglieder. Ordentliches
Ltitglied kann jeder Schüler werden, gegen dessen Beitritt der Klassenlehrer
oder der Vorstand keinen Widerspruch erhebt. Als außerordentliche Mitglie—
der können frühere Schüler beitreten und Freunde der Anstalt oder der Ver—⸗
einigung, gegen deren Beitritt die Schule oder der Verein keinen Wider—
jpruch erhebt ....“ Auf Grund dieses Satzes gehören auch einige Damen
unserem Verein an. Gegen den Beitritt notorisch fauler oder leichtfertiger
Schüler wird durch den Einspruch des Klassenlehrers gesichert, ebenso natür—
lich gegen das Verbleiben im Verein. — 8 5: „Der Vorstand besteht aus
fünf Mitgliedern, von denen mindestens eins dem Lehrerkollegium angehören
muß und mindestens zwei der Schülerschaft. . . .“ Damit wird der Einfluß
der Schule und das Recht der Selbstverwaltung zugleich gewahrt; auch kön—
nen besonders fähige und beliebte außerordentliche Mitglieder dem Vor—
stande angehören. Im neuen Vereinsjahre besteht der Vorstand aus folgen—
den Mitgliedern: 1. Vorsitzender, oberster Spielleiter und Führer der Jugend—
gruppe ist Studienrat Dr. Broecker, technischer Leiter und Intendant Prof.
Dr. Trösken, stellvertretender Vorsitzender Oberprimaner Walter Büttner,
Schatzmeister Obersekundaner Ernst Knoke und Schriftführer Obersekundaner
Josef Emmrich. Ueber die Rechte der Mitgliederversammlung lauten die
Bestimmungen ähnlich wie in den meisten Vereinen. Ein vierteljährlicher
Beitrag wird erhoben, und dieser dient hauptsächlich zum Erwerb von
Theaterkarten. Denn der Verein ermöglicht seinen Mitgliedern den Besuch
künstlerischer Veranstaltungen in Neunkirchen dadurch, daß er Dauerkarten
(zuletzt zwei) für die Schauspielreihe des Pfälzischen Landestheaters und
Einzelkarten für sonstige Abende kauft. Diese Karten werden jedesmal je
nach der Art des Stückes einem älteren oder jüngeren Mitgliede zugewie—
sen. Dadurch bekommen die Schüler öfters Gelegenheit, an wirklich künst—
lerischen Spielen zu lernen: eine nachahmenswerte Gewohnheit, wie mir
scheinen will. Ueber die Arbeiten beider Gruppen wird getrennt eine Nie—
derschrift verfertigt; in der Aelteren Gruppe durch den Schriftführer, in der
Jugendgruppe durch den Leiter. Aus der „Arbeitsordnung'“ sei noch
folgendes hervorgehoben: 8 1: Die Vereinigung beschließt über alle Ver—
anstaltungen im allgemeinen und im einzelnen; jedoch wird der Be—
schluß bei Einspruch des 1. Vorsitzenden, des technischen Leiters oder der
Schule hinfällig.“ Auch hier sind wieder Selbstverwaltung und Erfahrung
in billiger Weise beide berücksichtigt; von blinder Willkür kann nicht die
Rede sein, der Einfluß der Schule bleibt durchaus gewahrt. — 82: „Die
Einzelaufgabe und -rollen verteilt der Spielleiter in Einverneh—
men mit der Versammlung je nach der Leistungsfähigkeit der einzelnen
Mitglieder, soweit nicht schon freiwillige Vortragsangebote vorliegen und
berücksichtigt werden können. Jedoch müssen persönliche Wünsche dem Gesamt—
wohl untergeordnet werden. Aufgaben- und Rollentausch dürfen nur mit
Einwilligung des Spielleiters stattfinden. Dagegen steht dem Spielleiter
das Recht zu, eine schon vergebene Aufgabe einem anderen Mitgliede zu
äbertragen, wenn es die Gesamtdarbietung verlangt“. Diese Sätze sollen
zeigen, wie es immer unser Bestreben ist, Freiwilligkeit und Eigenarbeit zu
fördern, aber dabei die unbedingt durch die hohe Aufgabe gebotene Disziplin
zu erhalten. Unser Bericht soll nicht schönfärben, sondern von praktischen
Erfahrungen berichten. Es ist eine psychologische Tatsache, daß die Jugend,
            
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