Full text: 1914 (0002)

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Einweihung 
Photo Waqner 
Erste Ausfahrt 
Photo Wagner 
Preissuusschreiben des Kunstvereins. 
Bedingungen 
des Preisausschreibens zur Erlangung eines Textes für ein 
gestspiel zur Saarbrücker Jahrhundertfeier im Jahre 1915. 
Im Jahre 1915 wird ein Jahrhundert vergangen sein, seitdem 
zie heutige Rheinprovinz mit Preußen vereinigt wurde, und 
dieses Jubiläum wird mit Recht feierlich begangen werden. Die 
Stadt Saarbrücken hat einen besonderen Grund, bei dieser Feier 
nicht zurückzustehen. Im ersten Pariser Frieden (1814) wurde die 
Stadt Saarbrücken-St. Johann mit Umgegend, obwohl das Land 
von jeher deutsch war, bei Frankreich belassen, und nur der 
patriotischen Haltung ihrer Bürgerschaft ist es zu verdanken, daß 
dieses wertvolle Greuzgebiet wieder an Deutschland gekommen ist 
ind heute unter dem Schutz des preußischen Adlers steht. 
Am 11. Juli 1815 vereinigten sich 343 Bürger von Saarbrücken 
zu dem Gelöbnis, mit allen Mitteln für die Lostrennung von 
Frankreich und die Wiedervereinigung mit Deutschland zu wirken 
Ermutigt durch den preußischen Staatskanzler Fürsten Hardenberg, 
andten sie zwei Abgeordnete nach Paris, die durch Vorstellungen 
nei den verbündeten Monarchen und ihren Staatsmännern ihr 
Ziel, die Vereinigung mit Preußen erreichten. Am 30. November 1815 
vurde die ehemalige Grafschaft Nassau-Saarbrücken feierlich von 
Preußen in Besitz genommen. In den hundert Jahreu preußischer 
Herrschaft ist das Saarbrücker Land nicht nur dem Deutschtum 
ewahrt geblieben, — blutige Kämpfe haben sich ja vor seinen 
Toren abgespielt — sondern es hat sich auch zu großem Wohlstand 
ntwickelt. Davon zeugt besonders der Mittelpunkt des Saar— 
gebiets, die Stadt Saarbrücken, die durch Vereinigung mit den 
Nachbarstädten St. Johann und Malstatt-Burbach am 1. April 1909 
n die Reihe der preußischen Großstädte getreten ist. Sie kann 
deshalb die Erinnerungsfeier besonders frendig begehen, und es 
oll zur Erinnerung an die geschichtlich hochbedeutsame Tatsache 
der Vereinigung mit Preußen neben anderen Veranstaltungen auch 
ein historisches Festspiel zur Aufführung gelangen. 
Die Veranstaltung eines Festspiels ist durch den großen Fest— 
russchuß dem Kunstverein Saarbrücken E. V. übertragen worden. 
der hiermit einen allgemeinen 
Wettbewerb 
zur Erlangung eines geeigneten Festspiels unter folgenden Be— 
dingungen ausschreibt 
1. Die Darsteller werden ausschließlich Dilettanten sein, und 
es ist daher auf einen möglichst einfachen und volkstümlichen Auf— 
hau der Handlung zu achten. 
2. Die Anzahl der sprechenden Personen soll nicht zu groß sein, 
zoch ist zur Erzielung wirkungsvoller Gesamtbilder die Möglichkeit 
der Mitwirkung zahlreicher nicht sprechender Personen erwünscht. 
3. Ein Szenenwechsel ist der Bühnenverhältnisse wegen zu be— 
chränken. 
4. Musikalische Einlagen, Chorgesänge, Aufzüge, Reigen sind 
erwünscht. 
O. Allgemeine Wettbewerbs-Bestimmungen. 
1. Die Texte sind, in dreifacher Vervielfältigung in Maschinen— 
chrift bis spätestens zum 1. September 1914 mit einem Kennwort 
ersehen, an den Vorstand des Kunstvereins einzureichen. Ein mit 
»em Kennwort versehener, den Namen des Verfassers enthaltender 
zriefumschlag ist beizulegen. Zur Offnung gelangen nur die Um— 
chläge der preisgekrönten Arbeiten. Die nicht preisgekrönten 
dichtungen werden den Verfassern unter der von ihnen anzu— 
jebenden Adresse zurückgesandt. 
2. Für die nach dem Beschluß des Preisgerichts besten, zur 
Aufführung geeigneten Arbeiten werden folgende Preise ausgesetzt: 
Ein 1. Preis von 750,— Mk. 
2.. „450,— Mk. 
3. 300,— Mk. 
3. Der Kunstverein erwirbt durch die Auszahlung dieser Preise 
»as dauernde unbeschränkte Aufführungsrecht an den preisgekrönten 
ztücken, sowie unter Namensnennung des Verfassers das Recht 
»er Veröffentlichung für die besonderen Zwecke des Vereins. 
Abgesehen hiervon verbleibt das Urheberrecht den Verfassern, 
edoch mit der Einschränkung, daß die Stücke vor Ablauf des 
Jahres 1915 nicht anderwärts aufgeführt oder veröffentlicht werden 
ürfen. 
Das Recht zu Abänderungen und Streichungen, die im Interesse 
er Aufführung notwendig erscheinen, behält sich der Kunstverein vor 
1. Das Preisrichteramt haben folgende Herren übernommen: 
Burgarth, Direktor des Neuen Theaters, Saarbrücken, Cor 
nann, Musikdirektor, Saarbrücken, Professor Dr. Königsbeck, 
Iberlehrer, Saarbrücken, Professor Ruppersberg, Oberlehrer, 
Zaarbrücken, Assessor Scherbarth, Saarbrücken, Dr. Senftner, 
5tadt- und Kgl. Kreisschulinspektor, Saarbrücken, Weszkaluys, 
Architekt B. D. A., Saarbrücken. 
Stellvertreter sind folgende Herren: 
ProfessorBiebricher, Oberlehrer, Saarbrücken, Hubert Hecker 
Zuchhändler, Saarbrücken, Niemann, Stadt- und Kal. Kreis— 
chulinspektor, Saarbrücken. 
Saarbrücken, den 25. Mai 1914. 
Der vorstand des Kunstvereins Saarbrücken E. V. 
H. Weszkalnys, 
Architekt B. D. A. Vorsitzender. 
A. Wahl des Stoffes. 
Der Stoff für das Festspiel ist dem Jahre 1815 und den es 
jorbereitenden Ereignissen zu entnehmen; er findet sich ausführlich 
dearbeitet in „Ruppersberg, Geschichte der Städte Saarbrücken. 
Zt. Johaun und Malstatt-Burbach“. 
Nur in durchaus patriotischem Sinne gehaltene, der Würde 
und Bedeutung der Feier entsprechende Dichtungen haben Anspruch 
auf Berücksichtigung. 
B. Ausgestaltung des Festspiels. 
Bei der Ausgestaltung des Festspiels ist folgendes zu berück 
siichtigen:
	        
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