Full text : Die Einrichtungen zur Unschädlichmachung des Kohlenstaubes und zur gefahrlosen Ausübung oder Ersetzung der Schiessarbeit auf den fiscalischen Steinkohlenbergwerken im Saarreviere

UI. Für die Schießmeister.
5 6. — Die Schießmeister dürfen die Zündmaschinen nicht an andere Personen zur Benutzung überlassen. Sie
haben vor dem Abthun jedes Schusses die Umgebung desselben bis auf 10 Meter Entfernung mit Schlauch und Strahlvohr
 gründlich zu benetzen. Ist die Wasserleitung nicht bis an Ort und Stelle vorgelegt oder versagt dieselbe aus
irgend einem Grunde, so darf nicht geschossen werden.
IV. Für sämmtliche Arbeiter an den Kohlengewinnungspunkten,
$ 7. Die Arbeiter haben jede Störung, welche an der zu ihrem Arbeitspunkte hinführenden Spritzwasserleitung
vorkommt, den zur Unterhaltung derselben in der Grube befindlichen Personen und, falls diese nicht alsbald die Störung
beseitigen können, dem Steiger zu melden.
$ 8. Die Arbeiter haben ihre Arbeitsstelle durch Abspritzen mit Schlauch und Strahlrohr fortwährend derartig
feucht zu erhalten, daß trockener Kohlenstaub während der Arbeitsschicht nicht aufgewirbelt wird und Ablagerunger
trockenen Kohlenstaubes nirgends in der Arbeitsstelle vorhanden sind.
$ 9. Die Arbeiter haben da, wo Vorrichtungen zur inneren Netzung des Kohlenstoßes getroffen sind, dem
Befehl zu deren Handhabung pünktlichst nachzukommen und sich der Herstellung der erforderlichen Bohrlöcher bereitwillig
 und ohne besondere Entschädigung zu unterziehen.
$ 10. Jede Kameradschaft ist dafür verantwortlich, daß in den von ihr zu Tage geschickten Kohlenwagen
kein trockener Kohlenstaub vorhanden ist, daß mithin die geförderten Kohlen beim Abladen über Tage keine Staubwolken
 entwickeln, es sei denn, daß die Spritzvorrichtung an dem Gewinnungspunkte fehlt oder versagt hat und die
Kameradschaft diesen Entschuldigungsgrund rechtzeitig und unaufgefordert dem Steiger meldet,
Camphausen, den 31. März 1891.

Der Königliche Bergwerksdirector.

Anlage 9.

Vorschriften für das Schiefsen mit Gelatinedynamit in Verbindung mit einer Wasserpatrone,
$ 1. Ist das Schießen mit Wasserpatronen für eine Abtheilung der Grube besonderen Schießleuten übertragen,
zo haben diese in jeder Schicht alle Arbeitspunkte in der Abtheilung, die belegt und woselbst mit Wasser geschossen
werden soll, mindestens einmal zu befahren. Dieselben haben sich, soweit dieses möglich, mit den einzelnen Kameradschaften
 bezüglich der Zeit, wo geschossen werden soll, vorher ins Einvernehmen zu setzen.
$ 2. Die Schießleute einer Abtheilung sollen nur im Besitze einer Zündmaschine sein. Im Falle die Zündmaschine
 von den Schießleuten nicht benutzt wird, ist dieselbe an einem trockenen Orte in der Abtheilung, der von
dem betreffenden Abtheilungssteiger bestimmt wird, unter Verschluß zurückgelassen. Eine gemeinsame Reservezündmaschine
 befindet sich auf dem Bureau des Tagesteigers.
$ 3. Nur die Schießleute dürfen in den in $ 1 bezeichneten Arbeiten die Schüsse besetzen und wegthun
Vor dem Besetzen der Bohrlöcher haben sich dieselben in allen Fällen vorher zu überzeugen, daß die Patronen vorschrifts
mäßig hergerichtet sind.
$ 4. Bei dem Herrichten einer Wasserpatrone sind stets nur höchstens 2 der dünnen Gelatinepatronen zu
benutzen. Mehr als 2 Patronen zu einer zu vereinigen, ist streng untersagt. Werden 2 Patronen benutzt, so sind die
Papierhüllen der beiden Patronen an einem Ende zu öffnen und in die Gelatinemasse der einen Patrone ein kleiner
Holzstift, der an den beiden Enden zugespitzt ist, bis zu seiner halben Länge einzudrücken, so daß die Gelatinemasse
der beiden Patronen sich berühren. Das weitere Herrichten der Wasserpatrone bleibt dasselbe wie bisher.
Um zu verhindern, daß die Gelatinepatrone später auf dem geschlossenen unteren Ende der Wasserhülse aufsitzt,
muß ein Holzpflöckchen unten in die Gelatinepatrone soweit eingedrückt werden, daß es unten 1 bis 2 cm hervorsteht.
Vor Einführung des Zündstäbchens in die Gelatinepatrone ist mit einem Holzstift am oberen Ende der Patrone ein
4 cm tiefes Loch herzustellen. In dieses ist das Zündstäbchen vorsichtig einzuschieben und die Patrone sodann wieder
so fest zuzubinden, daß das Zündstäbchen sich nicht herausziehen kann. Die so fertig gestellte Patrone muß behutsam
in die Papierhülse eingeführt, die Hülse sodann mit Wasser gefüllt am oberen offenen Ende der Hülse eine Lettennudel
aufgesetzt werden. Dort wo die Lettennudel sich befindet, ist hierauf die Wasserhülse mit einem Bindfaden fest
zuzubinden, so daß selbst beim Umkehren der Wasserpatrone aus dieser kein Wasser ausfließt. .
$ 5. Beim Besetzen der Bohrlöcher sind, wie dies auch beim Dynamit und allen brisanten Sprengstoffen vorgeschrieben,
 ausschließlich hölzerne Stampfer zu gebrauchen. Als Besatzmittel ist weicher Letten zu benutzen. Die
ınmittelbar auf die Patrone eingebrachten Lettennudeln sind mit dem hölzernen Stampfer nur lose aufzudrücken.
$ 6. Bevor ein Schuß, oder gleichzeitig eine Reihe von Schüssen weggethan werden soll, hat der Schießer
durch vorsichtiges und kunstgerechtes Ableuchten mit der Sicherheitslampe zu untersuchen, ob sich in der Umgebung
            
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