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Jie Sicherheit bei der Schießarbeit erhöht. Ganz besonders haben sie sich bei dem, eine besondere
Zuverlässigkeit erfordernden Schießen mit Wasserpatronen als unentbehrlich gezeigt. Die Anstellung
ler an Zahl geringen Schießmeister erleichtert ferner die Durchführung der Vorschrift, daß die in der
Schicht nicht verbrauchten Sprengstoffe nach der Schicht zurückgegeben werden müssen, und verleiht
überhaupt dem Verkehr mit den Sprengstoffen eine größere Sicherheit. Außerdem steht durch die
Erfahrung der Leute eine bessere Ausnutzung der Sprengstoffe und Erhöhung des Stückkohlenfalles
zu erwarten, ein Erfolg, der allerdings zahlenmäßig nicht nachzuweisen ist,
Nach den bisherigen Erfahrungen empfiehlt es sich nicht, dem Schießmeister einen zu großen
Bezirk zu überweisen, da er anderenfalls zu viel Zeit auf den Weg verwendet und nicht rechtzeitig
zur Hand ist, wenn die Leute zum Schießen fertig sind. Aus demselben Grunde wird man ihm auch
besser keine Nebenbeschäftigung als Zimmerhauer u. s. w. übertragen, vielmehr ihn in Bezug auf den
Lohn vollständig unabhängig stellen. Um endlich das Besetzen der Löcher allein durch die Schießmeisteır
zu sichern und die durch ihre Anstellung gebotenen Vortheile voll auszunutzen, ist die Ausgabe der
Sprengstoffe an diese vorzuziehen.
III. Einschränkung der Schiefsarbeit.
Trotz der gesteigerten Maßregeln zur gefahrlosen Ausübung der Schießarbeit wird auch heute
noch das Schießen den auf den verschiedenen Gruben herrschenden Verhältnissen entsprechend in
mehr oder minder großen Theilen des Grubengebäudes dnrch die Werksverwaltungen untersagt, wobei
man namentlich die Schießarbeit in der Kohle zu umgehen sucht, während eine wesentliche Einschränkung
lerselben im Nebengestein sich noch nicht hat erreichen lassen. Auf Grube Camphausen z. B. ist im
Flötz 3, auf dem die bekannte Explosion stattfand, das Schießen in der Kohle überhaupt nicht und
im Nebengestein nur unter besonderen Umständen nach Bestimmung des ÖObersteigers gestattet.
Auf den anderen Flötzen jener Grube, wie auch auf Kreuzgräben ist die Schießarbeit in der
Kohle überall untersagt, im Nebengestein jedoch in der Nachtschicht (auf Camphausen auch, wenn
nothwendig, in der Nachmittagsschicht) bei Anwendung von Wasserpatronen erlaubt. Aehnliche Bestimmungen
sind für Grube Maybach getroffen, wo erst seit Kurzem wieder in einzelnen Abbauen mit
Sicherheitspatronen geschossen wird. In Dudweiler werden vierteljährlich die Grubenbaue bestimmt,
in welchen grundsätzlich das Schießen weder in der Kohle noch im Nebengestein (zumeist Abbaue)
oder nur in letzterem (hauptsächlich Nachschießen von Strebstrecken) gestattet ist oder, wo in jeder
Schicht in Kohle und Nebengestein (Vorrichtungsarbeiten und Abbaue in harten, feuchten und daher
staubarmen Flötzen) mit allen Vorsichtsmaßregeln geschossen werden darf. In dem letzten Jahre war
Jort z. B. das Schießen in 10 Abbaufeldern auf zusammen 4 Flötzen gänzlich und in 12 Abbaufeldern
auf zusammen 7 Flötzen in der Kohle eingestellt. Auf Grube König, wo die Sicherheitssprengstoffe
am meisten Verwendung finden, ist die Schießarbeit nur dort verboten, wo der Wetterstrom nach einer
im Laboratorium untersuchten Probe 11/, pCt. CH, enthält.
Im Großen und Ganzen sind also die Gruben in der Beschränkung des Schießens ganz eraeblich
weiter gegangen. als die bergpolizeilichen Bestimmungen vorschreiben.
IV. Ersatz der Schiefsarbeit durch mechanische Mittel.
Wie schon vorerwähnt, war durch Einführung des Stoß- und Streb-Baues eine Einschränkung
ler Schießarbeit wenigstens im Abhan möglich geworden, ohne daß die Gewinnungskosten sich eraeblich
erhöhten.
Von den mannigfaltigen Mitteln zur Erleichterung der Schräm- und Keil-Arbeit haben nur
wenige sich dauernd Eingang verschafft. Neben der wieder mehr in Aufnahme gekommenen Brechstange
und einer schweren Keilhaue, insbesondere der englischen Acme Pick, die sich zum Schroten vorzüglich
bewährt hat, sind z. B. auf Grube Maybach heute noch die bekannten Brechkeile von Hardy