23
jede unnöthige Austrocknung der Strecken vermıeden wurde. Zur weiteren Vergrößerung des Druckes
wurden vielfach die Grund- und Theil- Strecken, sowie die Bremsberge breit und mit seitlicher Nachführung
von Bergeversatz aufgefahren. ;
Weiterhin suchte man der Keil- und Schräm-Arbeit weiteren Eingang zu verschaffen und stellte
schon seit der ersten Beschränkung der Schießarbeit mit den verschiedensten Keilsystemen (zum Theil
unter Heranziehung fremder Bergleute — Belgier, Engländer — auf Grube König) Versuche an. Vorübergehend
wurden in Camphausen zum Sprengen hydraulische Kalkpatronen in Prismenform angewandt,
welche indeß sehr ungünstige Ergebnisse aufweisen *).
II. Heutiger Stand der Schiefsarbeit.
Die im Folgenden enthaltenen Angaben beziehen sich, wie auch bei der Kohlenstaubnetzung
sämmtlich auf die Verhältnisse der Gruben im Sommer 1896.
Für die Ausübung der Schießarbeit sind heute im Wesentlichen maßgebend: die bereits früher
3rwähnte Bergpolizeiverordnung für Gruben mit gefährlichem Kohlenstaub (Anlage 6) und der $ 19 der
Verordnung für den Betrieb der Schlagwettergruben im Bezirk des Königlichen Oberbergamts zu Bonn
vom 1. August 1887, der in Abs. 4 bis 7 Folgendes bestimmt:
„Auch bei Abwesenheit von Schlagwettern ist die Schießarbeit mit Schwarzpulver oder anderen, langsam
explodirenden Sprengstoffen in solchen Grubenräumen verboten, in welchen erfahrungsmäßig entzündlicher Kohlenstaub
sich bildet.
Dieses Verbot erstreckt sich auch auf diejenigen Grubenräume, welche mit den solchen Kohlenstaub führenden
Gxrubenräumen denselben Wetterstrom gemeinsam haben, * In allen Fällen muß vor dem Wegthun eines Schusses
festgestellt werden, daß innerhalb einer Entfernung von zehn Metern Ansammlungen von Schlagwettern nicht vorhanden
sind.
Das Besetzen der Schüsse mit Kohle ist verboten.“
l. Anwendung gewisser Sprengstoffe.
Nachdem das Schwarzpulververbot auf den Gruben streng durchgeführt und auch die Anwendung
der brisanten Sprengstoffe Guhr-, Gelatine-Dynamit und Sprenggelatine ohne besondere
Sicherheitsmaßregeln auf Gesteinsörter, Schächte, Querschlagsbetriebe, soweit solche mit frischen Wettern
gespeist werden, beschränkt ist, erfolgt die Schießarbeit nur mehr
1. mit Dynamit in Wasserpatronen,
2. mit Sicherheitssprengstoffen.
Mit ersteren arbeitete man Mitte 1896 ausschließlich in Camphausen, Kreuzgräben und in
großem Umfange auf Dudweiler **),
Weil Sprenggelatine gefährlicher als Gelatinedynamit ist, und die Anwendung der Wasserpatrone
die Gefährlichkeit beider Sprengstoffe um das gleiche Maß verringert, so steht allgemein letzteres in
Gebrauch ***), Das als bekannt vorausgesetzte Verfahren erfordert eine sorgfältige Behandlung und stellt
hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der mit dem Schießen betrauten Personen, da bei ungenügender
Herstellung der Patrone der von diesen gewährte Schutz unwirksam wird. Im Uebrigen haben die in
der Neunkirchener Versuchsstrecke unter den schwierigsten Verhältnissen angestellten Versuche den hohen
*) Auf Grube von der Heydt bereits 1884 angestellte Versuche — 6 Kalkpatronen = 9,5 kg in 1 m tiefen
Bohrlöchern wirkten 15 Minuten — ergaben gegenüber der Schießarbeif mit Pulver eine Erhöhung der Selbstkosten
von 84 bis zu 197 pCt.
**) Auf den Gruben Camphausen und Kreuzgräben werden mit Ende des Jahres 1896 statt der Wasserpatronen
ebenfalls Sicherheitssprengstoffe (Dahmenit A) zur Einführung kommen,
**) Guhrdynamit, welches vielleicht noch weniger gefährlich als Gelatinedynamit ist, kann in Wasserpatronen
nicht verwandt werden, weil es im Wasser Sprengöl abeibt.