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den Querschnitt von mindestens 169 Qem. im Lichten bis min
destens 0,30 Meter über Dach zu führen.
Besteigbare Schornsteine müssen einen rechteckigen Querschnitt
von mindestens 0,42-0,47 Meter Weite aufweisen.
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Bei größeren' Abmessungen ist die Anbringung von Steig—
reifen erforderlich.
Eine andere als senkrechte Richtung darf den Schornsteinen
nur gegeben werden, soweit sie ringsum zwischen massiven Wän—
den belegen sind oder wenn sie durch gemäuerte Bogen oder
eiserne Träger von entsprechender Stärke unterstützt werden.
Gemauerte Schornsteine müssen eine Wangenstärke von min—
destens 0,12 Meter, an Nachbargrenzen eine solche von minde—
stens 0,25 Meter erhalten.
Für Schornsteine von Centralheizungen oder anderen gro—
ßen Feuerungs-Anlagen können stärkere Wangen voragcschricben
werden.
Für unmittelbar beieinanderstehende Schornsteine genügt eine
gemeinsame Scheidewange von der vorgeschriebenen (0,12 Meter)
Stärke. Die Schornsteine sind auch inwendig glatt zu verputzeun.
Von Balkenlagen, Ausstaakungen, Sparrenlagen und son—
stigen Holzwerken müssen die Außenseiten von Schornsteinen, falls
die Wangenstärke unter 0,25 Meter beträgt, überall mindestens
0,20 Meter entfernt gehalten oder mit einer flachen Backstein—
schicht ausgemauert werden.
Alle Schornsteine sind so einzurichten, daß sie in der ganzen
Ausdehnung bestiegen oder aber von außen her in allen Theilen
ordnungsmäßig reingehalten werden können.
Unbesteigbare Schornsteine müssen behufs ihrer Reinigung
außer unten und oben auch noch bei Richtungsveränderungen, sofern
die Steigung gegen die Horizontale weniger als 60 Grad beträgt,
hinlänglich große Oeffnungen erhalten.
Alle seitlichen Einsteige- und Reinigungsöffnungen sind mit
eisernen Schiebern oder in Falze schlagenden Thüren dicht zu ver—
schließen.
Aufsätze irgend welcher Art auf Schornsteine sind nur zu—
lässig, soweit sie die ordnungsmäßige Reinigung nicht behindern.
Die Schornsteine sind so anzulegen, und derartig zu benutzen,
daß in den Gebänden und deren Umgebung weder durch Rauch
und Ruß, noch durch Funken eine Belästigung beziehungsweise
Gefährdung der Nachbarschaft hervorgerufen wird.
In Küchen mit geschlossener Feuerung und engen Schornsteinen
ist ein besonderes Rohr zum Abzuge der Wasserdämpfe einzurichten.