Full text : Sammlung der Polizei-Verordnungen der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach

Abtrittsgruben, sowie die Behälter und Stätten zur Auf—
nahme übelriechender Abfall- oder anderer Stoffe sind außerhalb
der Gebäudemauern und mindestens 1 Meter von dem benachbar—
lichen Grundstücke entfernt anzulegen, in Sohle und Umfassung
wässerdicht herzustellen und zu erhalten und mit einer Eisen- oder
Steinplatte dicht zu überdecken, sowie mit einem Entlüftungsrohre
zu versehen.
Da wo die Abtritte nicht mit dem Gebäude verbunden sind,
müssen diese sowohl, wie auch die Abtrittsgruben soweit von der
Straße entfernt bleiben, oder so durch Baulichkeiten von derselben
getrennt sein, daß der Anblick dem Publikum entzogen und letz—
leres nicht durch übelriechende Ausdünstungen belästigt wird.
In keinem Falle dürfen Abflüsse aus Abtritts- pp. Gruben
nach der Straße abgeleitet werden.
Dunggruben und Behöälter zur vorläufigen Unterbringung
wirthschaftlicher und gewerblicher Abgänge und Abfallstoffe sind in
Sohle und Umfassung wasserdicht und feuerfest her zustellen und
dicht und fest zu überdecken.
Die Stallungen selbst müssen ebenfalls in der Sohle wasser—
dicht hergestellt werden.
Duͤng- und Aschengruben dürfen nicht nach der Straßenseite
hin angelegt werden.
Da wo zur Zeit noch solche Anlagen bestehen, sind dieselben
innerhalb Jahresfrift nach Inkrafttreten dieser Bauordnung zu be—
seitigen.

827.
Entwässerung.
Gebäude und Hofräume sind ordnungsmäßig zu entwässern,
übelriechende oder schädliche Flüssigkeiten sind entweder nach unter—
irdischen Kanälen abzuführen, oder doch so zu sammeln, daß das
Publikum und die Nachbarn nicht geschädigt oder belästigt werden.
Wo bereits städtische Canglisation besteht, sind sämmtliche Ab—
wässer und das Regenwasser in diese abzuleiten nach Maßgabe
der hierfür geltenden besonderen polizeilichen und ortsstatutarischen
Vorschriften.
Alle Gebände, deren Dachflächen eine Neigung nach der Straße
haben, müssen mit entsprechenden Dachrinnen versehen werden.
Zur Aufnahme des Regenwassers aus den Dachrinnen sind
bis zur Erde reichende Abfallrohre, — sogenannte schottische
Endrohrstücke — anzubringen, welche das Wasser unter der Ober—
fläche des Bürgersteigs entweder in den städtischen Canal, oder
da wo eine Canalisation noch nicht besteht, in die Straßenrinne
abführen
            
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