Das letztere Maß kann auf 1 Meter erhöht werden, wenn
an der zu den betreffenden Räumen gehörigen Frontwand ein
durchgehender Lichtgraben hergestellt wird, dessen Breite mindestens
1 Meter beträgt und dessen gut zu entwässernde Sohle um 0,15
Meter tiefer als der Fußboden der anstoßenden Räume angeordnet ist.
Der Fußboden jedes zum dauernden Aufenthalt von Men—
schen bestimmten Raumes muß mindestens 0,40 Meter über dem
höchsten bekannten Grundwasserstande augeordnet und, gegen auf—
steigende Erdfeuchtigkeit beziehungsweise Erddünste durch Herstellung
seiner undurchlässigen massiven Sohle geschützt werden.
Liegen die Fußböden derartiger Räume tiefer als der sie
umgebende Erdboden, so sind ihre mit dem Erdreich in unmittel—
bare Berührung kommenden Umfassungswände, sofern nicht ein
Lichtgraben vor denselben angelegt ist, auch gegen das Eindrin—
gen 'seitlicher Erdfeuchtigkeit durch bewährte Mittel zu schützen.
8 26.
Wasserversorgung.
Auf jedem bebautem Grundstücke, welches nicht Anschluß
an die städtische Wasserleitung hat, soll sich ein Brunnen befinden,
welcher für den Haͤusbedarf jederzeit reichliches und auch, zum
menschlichen Genusse geeignetes Wasser zu liefern im Stande ist,
sofern die Anlage desjelben ausführbar ist.
Die Brunuen sind stets in thunlichster Entfernung von Ab—
tritten, Jauchegruben, Senklöchern oder staanirenden Wasserlöchern
anzulegen.
Brunnenkessel sind gegen das Einfließen von Unreinlichkeiten
von außen her gehörig zu schützen.
Jeder Brunnen ist mit einem Pumpstock zu versehen; offene
sogenante Zichbrunnen dürfen nicht angelegt werden.
8 26.
Abtritte, Abtrittsgruben, Dnugstätten, Aschenbehälter pp.
Jedes bebaute Grundstück soll eine eigene Abtrittsanlage
haben und so viele Abtheile erhalten, als Stockwerke vorhanden
sind. Dieselbe ist von anderen Räumen durch gemanerte und ver—
putzte Wände und durch Decken zu trennen, welche ein Durchdrin—
gen von Gasen und üblen Gerüchen verhindern und ist stets mit der
Außenluft durch ein Fenster in Verbindung zu setzen.
Die Abfällröhren sind aus undurchlässigem dauexhaftem Ma—
terial herzustellen, ohne scharfe Biegungen, möglichst senkrecht, zu
gänglich und froftfrei anzubringen, sowie über Dach durch Lüf
tundsrohre zu entlüften.