Anhang J.
zur Sammlung der Polizei-Verordnungen
der
Stadtgemeinde Malstalt-Burbach.
— V)Xä—
Titel VI.
Communalsteuer- und Abgabewesen.
13. Regulativ, betreffend die Erhebung einer Abgabe
für Auskunftsertheilungen an Private durch das
städtische Meldebureau vom 13. August 1396.
8 4.
Für jede Auskunft an Private oder im ausschließlichen In—
teresse solcher wird seitens des Meldebureaus von Einheimischen
eine Gebühr von 10 Pfennig und von Auswärtigen eine Gebühr
von 50 Pfennig zur Stadtkasse erhoben.
Die Gebuͤhr ist im Voraus zu zahlen.
82.
Die Gebühren werden zur Deckung der durch die Erhaltung
des Meldebureaus erwachsenen Kosten verwendet.
83.
Dieses Regulativ tritt an dem auf die Veröffentlichung fol—
genden Tage in Kraft.
Genehmigt in der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung
vom heutigen Tage.
Malstatt-Burbach, den 13. August 1896.
Der Bürgermeister,
Meyer.