Full text : Sammlung der Polizei-Verordnungen der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach

Titel XIII.

Fürsorge für die Gemeindebeamten.

1. Regulativ über die Gehälter der Lehrpersonen
vom 30. Juli 1338.

23 6. Juni 1888.
s Schulvorstand m —
Beschluß des Schulvorstandes vom 27 cbmar Isso
9— Mop 13. Juni 1888.
Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom A ——
Unter Aufhebung der Beschlüsse über die Besoldung der Volks
schullehrer in der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach
a) vom 25. März 1875 und 15. Juli 1875, genehmigt von
Königlicher Regierung unterm 26. August 1875 1. B.
11989;
6) vom 12. April 1883, genehmigt von Königlicher Regierung
unterm 28. Mai 1883 J. B. 4564;
c) vom 9. April 1885, genehmigt von Königlicher Regierung
unterm 12. Mai 1885 J. B. 4461
werden die Gehaltscompetenzen der Lehrpersonen in der Stadt—
gemeinde Malstatt-Burbach anderweitig geregelt und festgesetzt wie
folat:

vom

la) Endgültig angestellte Lehrer, welche die zweite Prüfung
bestanden haben, erhalten ohne Rücksicht darauf, an
welcher Klasse sie verwendet werden, folgende Jahres—
gehälter:
1. bis einschlies“ Dienstiahre 1200 Mark.
8 13508,
„9., 1500 ,
12. 1650
„15., 1800
„18., 1900
21. 24 2000
„ 235. Dienstjahre ab das Höchstgehalt mit 2100,
Ib) Endgültig angestellte Lehrerinnen, in gleicher Weise an
allen Klassen verwendbar, erhalten folgende Jahres
gehälter:

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