Full text : Sammlung der Polizei-Verordnungen der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach

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ausdrücklich bestimmt, auszuführen und für die rechtzeitige Erfüllung
der Verpflichtungen Sorge zu tragen, welche der Kasse nach 8 41
des Krankenversicherungs-Gesetzes obliegen.
Der Vorstand vertritt die Kasse gerichtlich und außergerichtlich,
auch in denjenigen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, für
welche nach den Gesetzen eine Specialvollmacht erforderlich ist.
Seine Legitimation bei allen Rechtsgeschäften erfolgt durch die Be—
scheinigung der Aufsichtsbehörde, daß die darin bezeichneten Per—
sonen z. Z. den Vorstand bilden.
Dem Vorstand wird ferner übertragen:
1. Verträge mit Aerzten, Apotheken und Krankenhäusern ab
zuschließen.
2. Feststellung der Vergütung für den Rechnungsführer und
der von demselben zu stellenden Caution.
Die Verträge sind der Generalversammlung bei deren näch—
stem Zusammentreten mitzutheilen.
8 48.
Der Vorstand hat über jede Aenderung in seiner Zusammen—
setzung und über das Ergebniß jeder Wahl der Aufsichtsbchörde
binnen einer Woche Anzeige zu erstatten. Ist die Anzeige nicht
erfolgt, so kann die Aenderung dritten Personen nur dann entge—
gengesetzt werden, wenn bewiesen wird, daß sie letzteren bekannt war.
8409.
Soweit die Geschäftsordnung nicht durch vorstehende Be—
stimmungen geregelt ist, wird sie durch eigene Beschlüsse des Vor—
standes festgesetzt.

B. Generalversammlungen.
Zusammensetzung.
8 50.
Die Generalversammlung besteht aus Vertretern der Kassen—
mitglieder und Arbeitgeber, welche in geheimer Wahl auf 5 Jahre
gewählt werden. Die Kassenmitglieder haben ihre Vertreter aus
ihrer Mitte zu wählen. Die Arbeitgeber können zu Vertretern auch
Geschäftsführer oder Betriebsbeamte der zu Beiträgen verpflichteten
Arbeitgeber wählen.
Die Wahl der Vertreter der Kassenmitglieder erfolgt in zwei
Abtheilungen. Die einzelnen Abtheilungen werden aus den Ar—
beitern der nachbezeichneten Gewerbezweige gebildet:
1. Abtheilung aus den Arbeitern derjenigen Arbeitgeber,
die ihren Wohnsitz im Stadtbezirk Malstatt links der Eisen—
bahnlinie Saarbrücken — Forbach haben, einschließlich Ruß—
hütte, Rothenhof, St. Johann und Saarbrücken.
            
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