Full text : Sammlung der Polizei-Verordnungen der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach

RX

7., 8. und 9. Abänderungen des Gebührentarifs und
der Wiegeordunng für den städtischen Schlachthof vom
3. April 1388, 15. December 1390 und 8. Mai 1891.
Nach einem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung vom
29. März d. Is. sind folgende abändernde Bestimmungen in dem
Gebührentarife und in der Wiegeordnung zu der unterm 5. Januar
d. Is erlassenen, von Königlicher Regierung genehmigten Schlacht—
hofordnung für den Betrieb des hiesigen öffentlichen Schlachthauses
festgesetzt worden:
I. Gebührentarif.
1. Die Schlachtgebühren für Schweine bis zum Gewichte von
60 Pfuud einschließlich werden auf 75 Pfg. pro Stück
ermäßigt.
2. Die Schlachtgebühr für juunge Ziegen (Zicklein) wird auf
10 Pfg. pro Stück festgesetzt.
II. Wiegeordnung.
Die unter Abtheilung O ad 12 vermerkte Wiegebestimmung
wird dahin abaeändert. daß bei Verkauf von Schweinen auf Schlacht⸗—
gewicht

„Die Ohren und die Füße mit zum Verwiegen zu kommen
haben.“
Die betreffende Bestimmung lautet daher nach der Abänderung:
„O. Schweiue.
12. Mantelfleisch, Nierenzapfen und Nabel gelangen nicht mit
zum Verwiegen; dagegen darf das Abschneiden der Zunge
geschehen, waͤhrend beim Aufschneiden des Bauches weder
Fleisch noch Fett entfernt werden darf.“
Diese Bestimnungen werden hiermit veröffentlicht.
Malstatt-Burbach, den 3. April 1888.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Die Stadtverordneten-Versammlung hat unterm 11. December
1890, auf den Antrag der Schlachthof-Commission beschlossen, die
Gebühren für Untersuchung von auswärts eingeführter Fette wie
folgt festzusetzen:
1. bis zu 50 Kilogramm .
2. von 50 Kgr. bis 100 Kgr.
3.100 Kar. bis 200 Kgr.
4. ,„ über 200 Kgr.. .
Malstatt-Burbach, den 15. December 1890.
Der Bürgermeister, Meyer.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.