Full text : Sammlung der Polizei-Verordnungen der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach

von einem Spritzenmeister befehligt wird. Die Abtheilung der
Burbacherhütte wird von einem Brandmeister geführt, welchem ein
Unterbrandmeister beigegeben ist.
Die Abtheilungen Malstatt-Burbach und Burbacherhütte be
sitzen je einen Zeugmeister.
Das Corps besteht ferner aus J. und II. Spritzenmeistern
für jede Spritze,
Wassermeistern,
Wasserleuten,
J. und II. Rettern,
Rettern,
Rohrführern,
J. und II. Sappeurs,
Sappeurs,
Pompieurs,
Tambours und Hornisten unter Führung eines Tambour—
maiors,
Heildiener,
Ordnungsmannschaften.
Der Oberbrandmeister hat für die Einübung der Feuerwehr
und für die Instandhaltung der Uniformen, Werkzeuge und Ge—
räthe Sorge zu tragen, sowie alle Anordnungen zu treffen, welche
für die Sicherstellung eines geregelten Löschwesens erforderlich sind.
Derselbe ist für seine Amtsthätigkeit der Gemeindeverwaltung ver—
antwortlich. Bei Verhinderung des Oberbrandmeisters ist der Brand.
meister, nud wenn auch dieser verhindert ist, der im Ranae Nächst
folgende dessen gesetzlicher Stellvertreter.
Der Brandmäster, die Unterbrandmeister sowie der Führer
der Abtheilung Rußhütte haben für Einübung der ihnen unter—
stellten Wehren im Sinne der Dienstvorschriften und nach Anord—
hung des Oberbrandmeisters Sorge zu tragen, wie ihnen überhaupt
die Leitung der ihren Löschbezirk betreffenden Feuerwehr-Angclegen—
heiten übertragen ist.
Der Adjutant besorgt alle schriftlichen Arbeiten, führt die Liste
der Mannschaften, das Inventarienbuch und ein Protokollbuch über
die Sitzungen des Verwaltungs- wie auch des Disciplinrathes.
Die Zengmeister führen Verzeichnisse über alle Geräthe, Uni⸗
formen und Aüsrüftungsgegenstände uͤnd haben sich die Empfang—
ahme der beiden letzteren von jedem Einzelnen bescheinigen zu lassen.
Die Zeugmeister haben ferner für die gute Aufbewahrung des
Materials, Für das erforderliche Trocknen der Schläuche usw. Sorge
zu tragen und wegen etwa nöthiger Reparaturen dem Oberbrand—
meister Anzeige zu machen.
            
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