Full text : Das Bürgerhospital Saarbrücken

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Diese Ausgaben zerfallen in 2 Klassen, die erste umfaßt die in den Hospitälern auf—
genommenen, sowie die auf dem Lande untergebrachten Kinder, die zu Lasten dieser Hospitäler sind.
Die zweite bezieht sich auf die Entschädigungsansprüche der mit den von ihren Eltern
verlassenen Kindern befaßten Einwohner, auf welche letztere in Gemäkbheit des Gesetzes vom
19. August 1793 ein Recht haben.
Da ich mit der Zahlungsanweisung für diese Ausgaben beauftragt bin, und ich eine
solche nur nach genauster Kenntniß der Kinder, die in jedem Arrondissement vorhanden sind,
ertheilen kann: so bitte ich Sie demgemäß für das verflossene Vierteljahr und in der Folge in
den ersten Tagen eines jeden Vierteljahres den zwei beigefügten Formularen entsprechende Nach—
weise an mich gelangen zu lassen.
Das erste hat zum Gegenstand die Hospitäler, welche zur Aufnahme gefundener
Kinder bestimmt sind, die Zahl der Kinder, die Ausgabe für dieselben während des Viertel—
jahres, die gezahlten und noch verschuldeten Beträge. Da aber verschiedene Hospitäler Ein—
künfte besitzen, die durch Stiftungsacte speziell für den Unterhalt gefundener
Kinder bestimmt sind, so soll derselbe Nachweis die verschiedenen Theile der Einnahme. die
im Lauf eines jeden Vierteljahres gemacht werden, erkennbar machen.
Das 2. Formular betrifft die Entschädigungsansprüche, von denen ich eben gesprochen habe.
Artikel 2 des Gesetzes vom 19. August 1793 bestimmt diese Entschädigung auf jährlich
80 Franks für jedes Kind unter 10 Jahren und ermäßigt dieselbe um ein Drittel für die
folgenden Jahre bis zum vollendeten 12. Jahre, von wo ab jeder Anspruch aufhört.
Ich bitte Sie, diese Grundlage bei Aufstellung der Ausgabe, die dieser 2. Nachweis
darstellen soll, zu beachten und in denselben nur Kinder unter 12 Jahren aufzunehmen.
qgez. Ormechville.

3. Huchweis des Bürgermeisters von Saarbrücken
betreffend die auf Kosten des Hospitals untergebrachten Kinder.

Exercice de l'an Dix. Departement de la Sarre. Arrondissement de Sarrebruck.

Designation des montant
BHOSPIOAIS général
et des des
138ux zommes
ou ils sont situés dues F

zommes sommes
payées reéstantes
a eompte à payer
pp. — pPpr

Bemerkungen

II wyu plus ùû Sarrebruck
ni hospice de Charité (Armenspital)
 ni hospices des malades
(Krankenhospital) et les enfants
rouvés sont, mis en pension
chez des particuliers à la
campagne

. Das Hospital hat keine Ein—
künfte, die zum Unterhalt ge—
fundener Kinder bestimmt sind
und hat durch den Krieg den größten
Theil seiner andern Einkünfte verloren,
nit denen es ausgestattet war, der—
gestalt, daß der Rest derselben
bei Weitem nicht für die ande—
ren Armen ausreicht.
2. betrifft di Ausgaben für die Kinder ..

714 65

703 17

1168

Aufgestellt zu Saarbrücken, 19. Ventose an 10 Republ.
Rupied.

Gesehen auf der Mairie von Saarbrücken,
den 21. Ventose 10. Republ. Ler.
            
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