B8.
Unter der franuzösischen Herrschaft.
1. Pingube Zeitens der Sindt Suurbrütken an dus kranzösischt Gouvernement
—DDDDDDDD——
abgedruckt aus der „Minerva“,
inem Journal politisch-historischen Inhalts von J. W. Archenholz, Hamburq 1802, Juniheft,
bhei Köllner II Seite 504
er Hospital wurde nicht bloß für Kranke und Findlinge gestiftet, sondern war auch
ein Zufluchtsort Unglücklicher, welche die Natur verwahrloset, und durch Ver—
jagung theils moralischer, theils physischer Kräfte, so zu sagen aus der Gesellschaft ausgestoßen
jat; auch diente dasselbe zum Zuchthaus. Seine jährlichen Einkünfte, sowohl an baarem Gelde,
als an Getreide usw. konnten auf 6000 Livres geschätzt werden. Da aber diese Einkünfte größten—
heils in dem Ertrage von Feudal-Gefällen und andern Emolumenten bestanden, welche
der Souverän zum Theil diesem Institute überlassen hatte, und folglich diese
Revenüen mit der ehemaligen Regierungsform zusammenhingen, so findet sich dies
Hospital bis auf etwas Weniges beinahe seines ganzen Einkommens beraubt. Dadurch, daß die
ranzösische Regierung sich die Güter des ehemaligen Souveräns zugeeignet hat, hat sie auch ein
Kapital von etwas über 6600 Livres in Händen, das bei der ehemaligen Finanzkammer zum
Besten dieses Instituts angelegt war. Dies Kapital ist sein Eigenthum, welches, nebst den rück—
tändigen Zinsen, zurückzufordern, es berechtigt ist und wir sind überzeugt, daß die Regierung
diese Forderung befriedigen wird. Und könnte man ihm (dem Hospital) nicht, um wenigstens
zum Theil den Verlust seiner anderen Emolumente zu ersetzen, deren Erhebung sich mit der gegen⸗
wärtigen Regierungsform nicht vertragen würde, ein Octroi, und wie der Domainenverwaltung,
eine besondere Einnahme zugestehen? — Noch gibt es ein anderes leichtes Mittel, unser Hospital
aus seinen Ruinen zu erheben. Es besitzt als völliges Eigenthum ein prächtiges und weit—
äufiges Gebäudes, das eine Zierde der Stadt ausmacht und mehrere Jahre zum
Militair-Hospital gedient hat. In seiner jetzigen Lage ist die Anstalt so wenig vermögend, dieses
Bebäude auch nur im baulichen Zustande zu erhalten, daß sie vielmehr sich genöthigt sehen wird,
sich dieser Last zu entledigen. Wenn also die Absicht des Gouvernements dahin geht, in Saar—
zrücken eine Garnison zu unterhalten, so könnte durch Eintauschung dieses Gebäudes gegen ein
kleineres, und durch baare Zahlung der übrigen Kaufsumme, eine nützliche Acquisition gemacht und
den Armen und Kranken ein Zufluchtsort und Unterstützung verschafft werden“.
2. Schreiben des Zuur-Prülett Ormechville un den Uuter-Prülert van Sunrbrücken
udm 28. Piuöse I(18. Junnur 1802) betresfend Fusquben der Bosnilfälen.
herr Unter-Präfect von Saarbrücken.
Der Consular-Beschluß, Bürger Unter-Präfect, vom 25. Vénd. letzthin setzt die Ausgaben
für verlassene Kinder unter die „vermischten Verwaltungs-Ausgaben“