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13. Haben Wir, zu denen Commissariis, das gnädigste Vertrauen, und geben ihnen hier⸗
mit, auf ihre Uns geleistete Diener-Pflichten und auf ihr Gewißen, daß, gleichwie sie
diese Commission, ohne einige Besoldung blos zu Beförderung des Wolstandes von
Unsern getreuen Unterthanen, übernommen und bisher verwaltet haben; also sie auch
künftighin, so viel es ohne Abbruch ihrer übrigen Amts-Geschäften geschehen kan, in
hrem löblichen Eifer fortfahren — und ihres Orts, durch guten Rath und Anschläge,
alles beitragen werden, wodurch diese Hospital- Wayßen- und Zuchthaußes-Anstalten
hefördert und verbeßert — Schaden und Nachtheil aber abgewendet werden möge.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und bey gedruckten fürstlichen Innsiegels.
Saarbrücken, den 3. Aprilis 1769.
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gez. Kudweig Fürst zu Nassau.
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