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und der Neuorganisation des gesammten Armen- und Gefängnißwesens die Einkünfte des alten
Hospitals zur Unterhaltung der Armen und Kranken ebenfalls verwendet wurden. Nach Köllner II
S. 502 führten die unmittelbare Aufsicht der Hospital-Verwalter, Hospital-Vater und der Zucht—
meister. Diese wohnten im mittleren Theil des Gebäudes, in welchem auch die Land- und Stadt—
armen untergebracht waren. Im Erdgeschoß befanden fich die Kranken, Irrsinnigen und Zuchtgefangenen,
während im sogenannten 3. Stockwerk Räume für Gymnafial-Beneficiarien und zur
Unterbringung nöthiger Gegenstände vorhanden waren. Auf Kosten der Landeskasse wurden 1778
im Hof des neuen Hospitals ein Local für Tolle und ein Holz- und Kohlenschuppen erbaut. Aus
dem amtlichen Actenmaterial stellt Köllner II S. 503 fest, daß der alte Hospitalverwalter, fürstliche
Rath Schmidt, auch die Verwaltung des neuen Instituts im Jahre 1774 hatte. Daneben bestand
noch eine fürstliche Hospital-Commission aus 2 Mitgliedern. Aus der Hospitalkasse bezogen
unmittelbar vor der Revolution verschiedene fürstliche Beamte Besoldungen. Der von Köllner
benutzte „Etat der General-Ausgaben des fürstlichen Nassau-Saarbrück'schen Hauses in den Jahren
1780 — 1790“ weist nach, daß der Kanzler und Geheimrath Lex 100 Gulden, der Kammerrath
Barthels 44 Gulden, Dr. Rodenberger 50 Gulden, der Waisenschreiber Posth 253 Gulden jähr—
lich aus der Hospital-Kasse bezogen haben. Der Hospital-Verwalter Rath Schmidt seiner—
zeit erhielt als Dienstbesoldung aus der fürstlichen Kasse 161 Gulden, aus der.
Landeskasse 40 Gulden, aus der Hospitalkasse 283 Gulden. An Früchten aus der herrschaft—
lichen Kellerei: 4 Malter Weizen, 18 Malter Korn und 6 Klafter Holz.
2. Pürsflichss Hetret vom 1. HPovember 17683.
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Henrich Fürst zu Nassau, Graf zu Saarbrücken ꝛc.
Urkunden und bekennen hiermit:
daß da Wir die bereits vorhin gnädigst beschloßene Aufrichtung eines neuen Hospitals—
Wayßen-, Armen- und Zuchthaußes, nach dem unterm 10. m. p. Uns unterthänigst überreichten
Gutachten gnädigst genehmigt, Wir demnach wollen und befehlen, daß bey Errichtung dieses gemein—
nützigen PRtablissements, durchgehends nach ermeldtem approbirten Gutachten verfahren und daßelbe
binnen Vier Jahren zu Stande gebracht, sofort auch ohne Verzug der Anfang darzu würcklich
gemacht werden solle.
Die weilen aber allerdings erforderlich, daß einige von Unsern Räthen und
Bedienten der dermahlig und künftigen Direction sothanen wichtigen Werks sich
unterziehen, und Wir vorjetzo nebst Unsern Cammer Rath und Bau Direéctor Stengel,
welcher besonders in Ansehung des Bauwesens alle mögliche Vorsorge tragen wird, auch noch Unsern
Regierungs Rath Lex und Unsern Cammer Rath Dern hierzu ausersehen; So ernennen und
hestellen Wir selbige samt und sonders zu Directoren desselben, hiermit in Gnaden, der—
gestalt und also, daß sie nach der Uns bekannten ihnen beywohnenden Einsicht und Dienst Eifer
sich der Sache und deren nützlichen Einrichtung sofort geziemend unterziehen dabey allen löblich
unermüdeten Fleiß und Sorgfalt anwenden, mithin nicht nur die desfalls gnädigst aggreéirte Vor—
schläge in Würcklichkeit zu setzen und das ganze Werk gleich anfänglich auf einen soliden dauer—
haften Grund zu stellen, sondern auch durch allmöglich unabläßiges Bestreben daßelbe dabey zu erhalten
ruchen und überhaupt deßen künstige mehrere Aufnahme und Beförderung nach allen Kräften sich,