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An die Hospitalverwaltung schlossen sich sowohl vor als nach Einführung der Reformation
in der Grafschaft Saarbrücken (1571) eine Reihe von Stiftungen zum Vortheil der Armen beider
Städte an, deren Fonds vom Hospitalpfleger verwaltet wurden und allmählich in den Hospital—
Fonds übergingen, so eine Stiftung des Grafen Philipp von Nassau⸗Saarbrücken in Höhe von
2200 Gold-Gulden zur Speisung von 10 Armen aus der Grafschaft Saarbrücken. „In Betracht
des großen Jammers, Elend und Armuth etlicher frommer, alter Leute, die ihre Tage mit großer
Muhe und Arbeit ehrbarlich hergebracht, denen aber aus Schwachheit des Alters, Unvermögenheit
mit Arbeit ihren Unterhalt zu gewinnen, nun Mangel an Leibesnahrung begegnet“. — Diese 10
Armen sollten nun im Schloß zu Saarbrücken, in der Woche zweimal, Morgens und Abends,
gespeiset werden, jede Mahlzeit einen Becher Wein, deren fünf eine Maß machen, drei Mutschen
Brod, wie man die am Hofe zu backen pflegt, Suppe, /3 Pfund Fleisch und Gemüse, Rüben,
Kraut oder Brühe, und Donnerstags Abends statt des Gemüses ein Gebratenes. Sollten die
Stifter oder deren Erben genannte 10 Arme nicht mehr aus der Hofküche speisen lassen wollen,
alsdann sollten sie die Zinsen obgedachter Hauptsumme mit 25 Gulden vierteljährlich durch ihren
Rentmeister an den Mayer oder an die St. Georgen-Bruderschaft zu Saarbrücken auszahlen lassen.
Die übrigen 10 Stiftungen sind bei Köllner II.S. 492 und 493 des Nähern aufgeführt.
1. Der Nassau-Saarbrückener Rath Stuys vermachte 13575 60 Gulden an das Hospital
Saarbrücken.
2. Der Propst des Klosters Wadgaßen (eine Art Notar oder Gerichtsmann) vermachte 1587
den Hausarmen zu Saarbrücken, St. Johann und Ensheim ein Legat von 400 Gulden
zu gleichen Theilen für die 3 Orte.
z. Der Koch Gebhard 1600 ein Kapital von 100 Gulden zur Vertheilung der Zinsen
unter die Armen am Sonntag Cantate.
Es folgen sechs kleinere Stiftungen in den Jahren 1600 bis 1619.
Die 10. endlich betrifft das Legat des herrschaftlichen Oberforstmeisters von Spulden vom
12. Juni 1619 in Höhe von 3000 Gulden ad pias causas. Davon soll die Hälfte für „arme,
kranke, preßhafte Leute der Grafschaft Saarbrücken“ die andere für solche der Grafschaft Ottweiler
bestimmt sein. Als Stiftungsverwalter für den Saarbrücker Theil wurden der jeweilige Pfarrer,
Gerichtsmann, Kirchenschaffner und Almosenpfleger zu Saarbrücken mit Unterscheidung von Stadt—
und Landarmen ernannt. Köllner II S. 493
Während und nach dem 30jährigen Kriege wurden die Einkünfte und Zinsen des Hospital—
und Armenfonds zu mancherlei fremden Zwecken verwendet. So wurde nach Köllner II S. 494
im Jahre 1648 von der Stadtbehörde der Erlös eines dem Hospital und der Armenkasse gehörigen
Hauses von 96 Gulden zur Tilgung von Kriegscontributionen und Reisekosten verausgabt. Später
wurden die Hospital- und Armengefälle (1656 bis 1658) zu Lehrerbesoldungen verwendet,
Wie sehr schon damals der Stiftungscharakter der Armenlegate verwischt war, ergeben herrschaft—
liche Verfügungen vom 6. April und 19. Mai 1658 an das Stadigericht, nach welchen den
Gerichtsherren beider Städte befohlen wurde, bis auf Weiteres einen Theil der Armen- und
Stiftungsfonds für das Schulwesen zu verwenden. Nach der Reunionszeit (französische Herrschaft)
von 1680— 1697 wurde der Hospitalfonds vom Stift Arnual verwaltet, indessen bereits 1731
unter die Administration des fürstlichen Consistoriums gestellt. Von da ab erscheint das Hospital
und sein Fonds immer mehr als ein fürstliches Institut, dem seitens der Landesherrschaft
analog unseren Polizeistrafgelderfonds dem Staat gehörige Gelder, wie beispielsweise die Forei—