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zu lassen, die die Staatsregierung im Voranschlag für das Jahr 1808 für die Bedürfnisse
des Hospitals aus der Octroi-Einnahme geneigtest bestimmt hat. Ich habe die Ehre, Sie
ehrfurchtsvoll zu grüßen. Bruch
Der stellvertretende Unter-Präfect Röchling übersandte am 21. Juli dess. Jahres den
Commissionsbeschluß nach Trier, damit der Präfect denselben mit seinem Genehmigungs-⸗Vermerk
ersehe. Gleichzeitig bemerkte derselbe in seinem Schreiben, „daß die Bedürfnisse des Hospitals
zroß sind und daß ohne diese Unterstützung es demselben —X
nothwendigen Meubel zu besorgen.“ Er bat deßhalb den Präfecten schleunigst, den Bürgermeister
zur Aushändigung der nothwendigen Zahlungsanweisungen zu ermächtigen.
Am Fuße dieses Schreibens findet sich folgende kurzhändige Entscheidung des Präfecten:
„Dem Herrn Unter-Präfecten von Saarbrücken zurückgesandt, um den Herrn Bürgermeister
von Saarbrücken zu verständigen, daß derselbe genügend ermächtigt ist, die Fahlungsanweisung
für die von Sr. Majestät dem Bürgerhospital Saarbrücken aus den Detroi⸗Einnahmen
dieser Stadt bewilligten 1300 Franes auszuhändigen.
Trier, den 27. Juli 1808. Der Präfect der Saar
Kepoler“
Da das Budget von 1808 die 1500 Francs dem bureau de charité bewilligte,
so hat der Präfect offenbar mit Rücksicht auf Artikel 3 des Decrets vom 9. Oetober 1804
diese Bewilligung als dem Krankenhospital zustehend angesehen.
Im Uebrigen gestattete auch der Beschluß des Vollzugs⸗Directoriums vom 23. Brumaire V
(13. Nov. 1796), abgedr. 8 2 S. 14, die Verwendung des dem bureau de charité der Stadt
bewilligten Zuschusses zu den nothwendigen Ausgaben des Krankenhospitals der nämlichen Stadt.
Die Unterstütung des Hospitals aus dem Octroi der Stadt dürfte wohl darüber keinen
Zweifel mehr lassen, daß das Hospital eine städtische, der örtlichen Armenpflege dienende Anstalt
gewesen ist. Es erscheint denn auch in allen städtischen Voranschlägen das Ho 3pital-Budget
As Titre J des Hospices mit 2 chapitres, nämlich chapitre ler de la Dette des Hospices
und chapitre II des dépenses annuelles des Hospices am Kopf des jährlichen Budgets.
Auch die Budgets der folgenden Jahre führen das Hospital-Budget an der Spitze. So enthält der vom
Kaiser d. d. Kaiserl. Lager zu Schönbrunn, den 18. Juli 1809*) genehmigte Etat der Einnahmen
und Ausgaben der Stadt Saarbrücken für das Verwaltungsjahr 1809 folgende Ziffern
bezüglich des Hospitals:
Titel J. Von den Hospizien.
Kapitel J.: Schuld der Hospizien.
Einforderbare Rückstände vor dem Jahr VIII (28. September 1799):
Vermögen..88303 Francs 43
Schulden . . . . 33614 681
Anterschied an Vermögen 24688 Francs 92.
Einforderbare Rückstände nach dem Jahr VIII (23. September
Vermögen.33096 Francs 81
Schulden.. 1794 85
Anterschied an Vermögen 33301 Francs 96.
Abgedruckt sind die bezüglichen kaiserlichen Deerete in den „amtlichen Belegstücken“ S. 56—73.