Full text : Das Bürgerhospital Saarbrücken

Der nachstehende Beschluß der Hospital-Verwaltungs-Commission vom 29. Juli 1806
beweist, daß wegen der an den Minister einzusendenden Nachweise über die Leistungsfähigkeit der
Anstalt in den unteren Verwaltungsinstanzen Anstände erhoben worden. Der Beschluß lautet:
„Durch Schreiben des Unterpräfecten vom 20. Mai 1806 wurde eine Aenderung des Verzeichnisses
der Einkünfte des Hospitals verlangt, weil die geschenkten Staatsgüter in demselben nicht aufgeführt seien.
Die Commission erwog: „daß das eingesandte Verzeichniß nicht geändert werden könne, da in demselben
getrennt aufgeführt sind:
1. das alte nach dem Krieg übrig gebliebene (jährliche) Einkommen des Hospitals mit 1927.13
2. das Einkommen aus den zum Ersatz gegebenen Staatsgütern... 2290. —
was das schwache Einkommen des Hospitals mit 4217.13
bildet.“

Am 24. November 1806 übersandte der Saarpräfect Keppler endlich alle zur Erwirkung
der Hospitalverlegung erforderlichen Belegstücke nach Paris mit seinem gleichfalls vorgeschriebenen
Gutachten.

Trier, den 24. November 1806.
Der Saarpräfect an den Minister des Innern.
Monseigneur!
Ich habe die Ehre, Ew. Exc. das Gesuch der Verwaltungs-Commission des Hospitals Saarbrücken
zu überreichen, das die Ermächtigung der Commission zum Verkauf des zum Dienst für das Hospital
bestimmten, von der Gräfin Daun herrührenden Hauses und den Kauf des dem Herrn Ludwig Wahlster
gehörigen Hauses an seine Stelle zum Gegenstand hat.
Dieser Vorschlag ist nicht allein hinsichtlich des Dienstes fuür die Armen (pour le service des
pauvres) vortheilhaft, sondern er war nothwendig, um das Hospital nicht in die Lage zu bringen, Schulden
zu contrahiren, deren es sich nur entledigen könnte, indem es seinen eigenen Dienst bloßstellen würde (qu'en
compromettant son service mêmæe).
Ich bitte demnach Ew. Exc. eine diesem Gesuch günstige Entscheidung herbeizuführen.
Der andauernde Durchzug der Truppen durch Saarbrücken, durch das die Staatsstraße Paris—
Mainz führt, veranlaßt die größte Dringlichkeit für diesen Gegenstand. Wollten Ew. Exc. es nicht über
Sich nehmen, eine vorläufige Ermächtigung zu ertheilen, um die Anordnungen für die Ausführung dieser
Veränderung zu treffen? Die Commission ist in großer Verlegenheit, um den Dienst für das Militär im
Hospital sicher zu stellen. Dieser Sendung ist mein Gutachten und alle in demselben zur Unterstützung
angezogenen Stücke beigefügt.

4. Bureau Nr. 4636.

Es folgt der Beschluß des Präfecten.

Auszug dus dem Feschluß-Hegister des Zaarprüfecten.

Bureau 4, ad 8458 1407. Trier, den 24. November 1806.
Nach Einsicht der verschiedenen Beschlüsse der Verwaltungs-Commission des Hospitals Saarbrücken
dahin gehend u. s.w. Die Commission gibt als Grund für diesen Vorschlag an, daß das Haus der Gräfin
Dhaun, das in dem bevölkertsten Theil der Stadt liegt, für ein Hospital nicht paßt in Bezug auf die Gesund—
heitspflege und daß es, weil in zu großem Verfall, für seine Instandsetzung eine für die Mittel des
Hospitals unverhältnißmäßige Ausgabe verursachen würde, während das Haus des Herrn Wahlster durch
seine abgelegene Lage vollkommen für eine Krankenanstalt geeignet wäre und mit dem Erlös aus dem
Verkauf des Hauses Dhaun angesichts des Mehrwerthes dieses letzteren wegen seiner Lage in dem schönsten
Quartier der Stadt fertig gestellt und in Stand gesetzt werden könnte.
Nach Einsicht der von zwei Kunstverständigen vorgenommenen contradictorischen Abschätzung sowohl
bezüglich des Kaufwerthes als auch der Reparaturen und Neubauten, die in jedem der beiden Häuser
gemacht werden müßten, aus welcher sich ergibt, daß das Haus Dann einen Kaufwerth hat
—QB— 203500 Fr.
und an Reparaturen erfordert. 11 8* 31897. 52
            
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