Full text : Das Bürgerhospital Saarbrücken

Im Anschluß an vorstehenden Bericht des Departements-Ingenieurs beschloß die Ver—
waltungs-Kommission des Hospitals am 9. Messidor XIII“) und der Gemeinderath von Saar—
brücken am 5. Fructidor ejus. — B. S. 21 — die Verlegung des Hospitals.

Der Unterpräfect von Saarbrücken Bordé ernannte nun durch Beschluß vom 30. Fructidor
XIII (17. September 1805) den Friedensrichter des Cantons Arnual, Namens Lang, um die Unter⸗
suchung de commodo et incommodo vorzunehmen, wie solche in Art. II 8 2 des Regierungs-Beschlusses
pom 7. Germinal d. J. IX*9) in Betreff des in Aus sicht genommenen Verkaufs des Hauses Daun
und den Erwerb des Hauses Walster am Hahnen vorgeschrieben ist.
Das aufgenommene Protokoll vom 2. Vendémiaire XIV (24. September 1805) ergab
volle Uebereinstimmung der 4 ernannten Notabeln der Stadt.
Es erschienen die Herren Duhamel, Röchling, Karcher und Arzt Röchling, alles
notable Einwohner in der Gemeinde Saarbrücken.
1. Joh. Bapt. Duhamel, ingénieur des mines en chef du Département de la darre,
38 Jahre alt.
2. Georg Röchling, négociant, 63 Jahre alt.
3. Jacob Karcher, négociant, Mitglied des Generalraths des Departements, 51 Jahre alt.
4. Christian Röchling, Doctor der Medicin, 33 Jahre alt.

Die Enquéte-Commission sprach sich einstimmig für die Verlegung aus.

Am 29. April 1806 sprachen sich alsdann die von der Administrativbehörde zu Sach—
verständigen über das der Zustimmung des gesetzgebenden Körpers bedürftige Projekt ernannten
Experten Adam Knipper und Wenger an der Hand des auch in dem späteren Gesetz selbst erwähnten
ortsbeschreibenden Planes u. A. über das Project wie folgt aus:
„Wir begaben uns in das Haus Daun, gelegen in der Neugasse (rue neuve) der besagten
Stadt Saarbrücken in dem schönsten Stadttheil des besagten Orts, um zur Abschätzung der Gebäulich—
keiten zu schreiten, die aus einem großen schönen Hause bestehen, ein Erdgeschoß und erste Etage, die ihre
Front nach zwei Straßen zu haben gegenüber der reformirten Kirche, einem Hof und einem Hinter—
zebäude gegen Norden, das auf einen sehr großen Garten stößt, der dem Militär-Geniecorps gehört und
der bestimmt ist, zu Reitübungen und mit den Kasernen dieses Platzes verbundenen Wäschereien zu dienen.
(ù faire des manèges et Blanchiries attachés aux Casernes de cette place.).... Das Haus Walster
ist 1217 Meter außerhalb der Stadt gelegen. Die Gebäude bestehen in einem kleinen Hof, beim
Sintritt ein kleines Gebäude, das im Augenblick als Holzlagerstelle (remise de Bois) dient, und das nach
dem Weg von Saarbrücken nach Gersweiler hin geht, nachher ein Gebäude mit Erdgeschoß und
einem Stockwerk zwischen der alten Staatsstraße (ancienne route) und dem besagten Weg,
hinten ein kleiner Hof und ein Gebäude mit Erdgeschoß zwischen der besagten Straße und dem Weg, das
auf dem Garten des Herrn Freund stößt und gegenwärtig als Bierbrauerei dient. Man sehe den
beigefügten ortsbeschreibenden Vlan (vom 26. April 18086), dessen Copie beiliegt“.

*M. vgl. den Beschluß der Commission vom 26. Februar 1806, abgedruckt B. S. 84 und 35.
*5) Dieser Beschluß bestimmt in Art. 1, daß kein Hospitalgrundgut auf lange Jahre in Pacht gegeben
werden kann, außer kraft eines besondern Consular-Beschlusses. Art. 2 erfordert als Belegstücke: 1. Beschluß
der Hospitalverwaltungs-Commission und, soweit es sich um Gemeindegüter handelt, des Municipalraths
über die Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Maßregel; 2. eine Untersuchung de commodo et incommodo
in den herkömmlichen Formen kraft Anordnung des Unterpräfekten; 8, 4 und 5 Gutachten des Munieipal⸗
raths, des Unterpräfecten und Präfecten der belegenen Anstalt. Art. 8 bestimmt, daß der Minister des Innern.
alsdann seinen Bericht an die Consuln macht, die nach Anhörung des Staatsraths gegebenenfalls die Er—
mächtigung ertheilen.
            
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