Full text : Das Bürgerhospital Saarbrücken

Stiftung mit sich nach Deutschland genommen) ein neues, überdies für die Verpflegung kranker Militär—
personen einzurichtendes Etablissement schwerlich ohne erhebliche Zuschüsse städtischer Seits eingerichtet und
hetriebsfähig ausgestattet werden könne. Schon allein die Kosten für 20 Militärbetten waren auf
2839 Fres. 69 Cent. veranschlagt. Inzwischen drängten Minister, Präfect und Unterpräfect
unaufhörlich auf endliche Ausführung des Decrets vom 9. October 1804 und die Einrichtung des
aeuen Krankenhauses. In dieser fatalen Lage nahm die Hospital-Verwaltungs-Kommission eine
Verlegung des Krankenhospitals in Aussicht und erforderte zunächst einen diesbezüglichen Bericht
des in Saarbrücken amtlich domicilirten Bezirks-Ingenieurs des Saardepartements Namens Wenger.
Am besten mögen nun mehr die amtlichen Actenstücke selbst reden zum Nachweis dafür, daß bei
der französischen Staatsregierung kein Zweifel über die Eigenschaft des Bürgerhospitals Saar⸗
brücken, als einer für die örtliche Armenpflege der beiden Saarstädte bestimmten
französisch-rechtlichen Krankenanstalt, bestanden hat.

Bexicht des Ingenienrs der Brücken und ütraßen des Zuardepartements
hetreffend die Errichtung eines Bürger-Hospitals in der Gemeinde Saarbrücken vom 30. Prairial
des Jahres 13 (19. Juni 1805).

„Der Zustand, in dem seit Jahren die Klasse der kranken Armen der Gemeinde Saar—
brücken sich befindet, mußte nothwendigerweise die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich lenken und sie
oeranlassen, nach Mitteln zu suchen, um Hülfe zu bringen die das Unglück zuweilen fordern kann und
deren Gewährung die Humanität stets befiehlt.
Die schleunige Wiederherstellung eines Hospitals schien die Behörden zu dem vorgeschlagenen Ziel
hinführen zu sollen und beeilten sie sich Sr. Maj. dem Kaiser ein Gesuch um Gewährung einer angemessenen
Räumlichkeit (Iocal) zu unterbreiten, mit der gleichzeitigen Darlegung des Unvermögens, in welchem sich die
Gemeinde befindet, den Werth der Räumlichkeit, welche sie verlangte, zahlen zu können.
Es war auf dies Gesuch, daß der Kaiser durch Decret vom 17. Vendémiaire des
Jahres 13 das von der Gräfin Daun herrührende Haus, gelegen in Saarbrücken, bewilligte,
damit besagtes Haus in ein Hospital umgewandelt werde, mit der Auflaae für die Stadt, einen
Saal mit 20 Soldatenbetten dort einzurichten.
Der Herr Präfect hat verschiedene Beschlüsse erlassen, um die Ausführung dieses kaiserlichen
Deerets zu beschleunigen. Der Herr Unter-Präfect, um seinerseits dem Wunsch Sr. Excellenz des
Ministers des Innern und den Beschlüssen des Departements-Präfecten zu entsprechen,
ersuchte durch sein Schreiben vom 7. Floréal d. J. XIII (27. April 1805) die Verwalter des alten Bürger—
hospitals, sofort an die vorläufige Arbeit für die Errichtung des neuen Hospitals heranzutreten.
Um endlich diesem Ersuchen zu entsprechen, faßten die Herren Hospital-Verwalter den Beschluß
auf Ernennung eines Architekten, der mit der Aufnahme der Pläne für das vorermähnte Haus und mit der
Aufstellung der dort vorzunehmenden Reparaturen und Veränderungen beauftragt wurde.
Nachdem sie inzwischen Mittheilungen (renseignements) über die Vortheile und Nachtheile gesammelt,
die aus der Errichtung eines Hospitals in dem Haus Daun entstehen können, hielten sie es für angezeigt,
den nämlichen Architekt mit der Untersuchung des Hauses des Herrn Wahlster, das vor den Thoren, aber
eeiner sehr geringen Entfernung von der Stadt gelegen ist, um zu sehen. ob dasselbe nicht viel
geeiaganeter für die beabsichtigte Anstalt sei.“
Am 12. Prairial (1. Juni 1805) ging Wenger mit den Hospitalverwaltern in das Haus Daun.
„Wenn man die Unzuträglichkeiten vergleicht, welche die Errichtung des Hospitals in dem Haus
Daun mit sich bringt, mit den Vortheilen, die seine Errichtung in dem von Wahlster bietet, so wird man
überzeugt sein, daß dieser Uebertrag alle Gesichtspunkte der Staatsregierung
erfüllt, die eine Schoöonung der Gelder der Armen t erstreben, und daß derselbe aleich—
zeitig den Wunsch der Bewohner der Stadt Saarbrücken erfüllt. ...
Der Unterzeichnete ist deßhalb der Ansicht, daß Grund vorliegt, dem Haus Wahlster den Vorzug
zu geben; er übersendet deßhalb die zur Unterstützung dienenden Aectenstücke.
Saarbrücken, den 30. Prairial 13.

WVXENGER.“
            
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