gebung überhaupt kraft der speciellen Verfügungen des Stiftungs decrets“) Napoleons eine für
die örtliche Armenpflege in den Städten Saarbrücken und St. Johann bestimmte
GBemeindeanstalt geworden ist. Art. 5 des Deerets läßt darüber keinem Zweifel, daß sogar das
Eigenthum des zur Errichtung des neuen Hospitals geschenkten Hauses der Gräfin Daun in den Eigen—
humsbesitz der Verwaltungs-Gemeinde Saarbrücken übergehen soll. Ebenso besagt
das Sitzungsprotokoll der Verwaltungs-Commission vom 9. Ventôse XIII. über die Besitzergreifung
ausdrücklich „daß das Haus zur Errichtung eines Bürgerhospitals für die
Perwaltungs-Gemeinde Saarbrücken vom Kaiser geschenkt und bestimmt worden.“
Anlangend die Zweckbestimmung der neuen Anstalt, so sind es die „Bedürfnisse der
ranken Armen der Stadt“, für die der Kaiser Fürsorge treffen will.
Im Frühjahr 1805 wurde Seitens der französischen Staatsregierung auf Ausführung
des neuen Krankenhospitals (innerer Ausbau des Daun'schen Hauses und Einrichtung und Aus—
ttattung desselben mit dem erforderlichen Mobiliar) gedrängt. Jetzt zeigten sich die vorhandenen
Mittel des alten Armenhospitals völlig unzureichend. Nach dem in Paris befindlichen amtlichen
Verzeichnisse vom 6. Floréal XIII (26. April 1805) betrugen die gesammten Einkünfte pro Jahr:
1. Zinsen ausgeliehener Kapitalien. .1010 Irks. 73.
2. Wiesenpacht 570, 60.
3. Landpacht .. 5353.
1. Gartenpacht 35.
.Ppacht aus den als Ersatz für das Hospital⸗
gebäude überwiesenen Staatsgüternn. 2290 ,„
Summa Summarum 4217 Irks. 13.
Die Schulden betrugen auf Grund von Schuldverschreibungen an Private 4859 Fres.
21 Cent. Mithin war nach Abtragung der Schulden nur ein verfügbares Kapital von
ca. 15000 Fres. neben dem Immobiliarvermögen vorhanden. Allerdings bestand getrennt und
rür sich noch der sog. Legatenfonds, von dem indessen der bezogene Etat unter Nr. 3 bemerkt:
„Diese Kapitalien haben keinerlei Bezug zu denjenigen, welche dem Hospital gehören,
ind die Zinsen derselben können nur gemäß den von den Schenkgebern aetroffenen Bestimmungen
ur Armenunterstützung im Hause verwendet werden“
Es wird nützlich sein, hier den Wortlaut des im National⸗Archiv zu Paris befindlichen
Vermögens-Verzeichnisses folgen zu lassen:
Herzeichuiß der Fonds und Pepennen, die durch die Hospitalcommissign vexwaltet werden
vom 6. Floréal XIII (26. April 1805)).
„Etat des fonds actifs et passifs ainsi que des Rovenns qaui sont administrèês par la
Jommission de l'hospice eivil de Sarrebruck.
1. Fonuds de l'hospice.
darunter die von Nassau-Usingen reclamirten Gelder 18419.02
Zinsen vom 11. nir. .. 5171.64
erner Vorlagen, die das Hospital der General-Kasse des Landes Saarbrücken
ür die Kosten des Unterhaltes des Zuchthauses gemacht hat, welche Vorlagen ihm
zurch die Gemeinden dieses Landes ersetzt werden müssen, die jährlich ihren
Antheil in die besagte Landeskasse zahlten.
2. Fondation de Dillingen.
Kapital gestiftet von Louis, Furst von Nassau-Saarbrücken, und seiner Frau für
die kranken Armen des Landes Saarbrücken und vorzüglich für dieienigen auf
*)P Hier kann man diesen Ausdruck mit Rücksicht auf die Ausstattung
rebrauchen
der neuen Anstalt wobl