Also über 40000 Fres. waren dem Hospital entzogen worden; m. vgl. Anlagen BS. 43,
S. 35—39, ferner BS. 20 und 13-16.
Die Gesammt-Jahreseinkünfte des Hospitals betrugen am Anfang dieses Jahrhunderts
ungefähr 2500 Fres, wie sich dies aus dem gleich zu erwähnenden amtlichen Vermögensverzeichniß
vom 18. März 1803 ergibt.
Die Höhe des Legatenfonds, dessen Zinsen stiftungsmäßig für verschämte Hausarme und
Kranke verwendet werden mußten, betrug etwas über 20 000 Francs“).
Unmittelbar an die Veröffentlichung des Gesetzes vom 4. Juli 1799, das endgültig den
Canton — municipium — als die Territorialgrundlage für die örtliche Armenpflege
genommen hatte, schloß sich im Saardepartement sowohl in der Hauptstadt desselben, Trier, als
auch in Saarbrücken, die öffentlich-rechtliche Neuorganisation der Hospitäler an. Ende 1799 oder
Anfangs 1800 wurde an Stelle der ehemaligen fürstlichen Drei-Männer-Commission die gesetzlich
vorgeschriebene fünfgliedrige Hospital-Verwaltungs-Commission gebildet.
Das 1. amtliche Actenstück der neuen Hospital-Commission Saarbrücken ist ein durch den
Präfecten Ormechville am 17. Ventöse XI (8. März 18035) — B S. 11-22 — eingefordertes
Vermögens-Verzeichniß vom 27. Ventôse (18. März 1803) sür das Geschäftsjahr 1802, das
ganz von der Hand des über 20 Jahre ununterbrochen in der Saarbrücker Hospitalverwaltung
thätig gewesenen fürstlichen Beamten und Hospitalrechners Schmidt herrührt, abgedr. Anlagen B
Seite 18—-16.
Ein klares Bild von dem communalen Charakter der reoganisirten ehemals fürstlichen
Armen-Anstalt ergeben die in dem nämlichen Jahr eingeleiteten und 1804 zu einem vor—
läufigen Abschluß gebrachten Verhandlungen wegen des aus Staatsgütern beanspruchten Ersatzes
für das alte Anstaltsgebäude, das früher, wie wir wissen, auch als Zucht- und Irrenhaus
verwendet worden war. Durch das Gutachten zweier in Gemäßheit des Cons.Beschlusses vom
4. Januar 1803 ernannten Experten,“*) des Genie-Hauptmanns Chatillon (von der Domänen—
Verwaltung nominirt) und des Architecten Philipp Bruch (von der Stadt ernannt) wurde das
zur Kaserne bestimmte alte Gebaude auf 52182 Franks, seine Werthverminderung während der
letzten 10 Jahre auf 20800 Franks abgeschätzt und somit der Anspruch der Hospitalverwaltung auf im
Ganzen 72982 Franks ermittelt. Am 15. Januar 1804 beauftragte der Saarpräfect Keppler den
Saarbrücker Unterpräfecten Borde und den Domänen-Inspector des Arrondissements, ein Verzeichniß
derjenigen Staatsgüter aufzustellen, die zweckmäßig als Ersatz gewährt werden könnten. Dies
aufgestellte Verzeichniß enthält 17 Nummern. Durch Beschluß des Saarpräfecten vom 12. Gérminal
XII (2. April 1804) — Anlagen B S. 17 u. 18 — wurde der Hospitalanspruch auf den
reinen Schätzungswerth der Gebäulichkeiten mit 52182 Franks herabgesetzt und unter Streichung
zweier weiter vorgeschlagener Staatsgüter (darunter ein Hof in St. Nicolas im Verkaufswerth
von 6000 Fr.) als Ersatz für das alte Gebäude die 15 übrigen in dem Verzeichniß aufgeführten
Güter des früheren Fürsten (die beiden ersten Artikel ein Hof zu Rußhütte und ein solcher zu
Neuhaus) gegeben. Da der Consular-Beschluß vom 19. März 1804 behufs Herbeiführung der
endgültigen Beschlußfassung durch den gesetzgebenden Körper neue Formalitäten vorschrieb, so ordnete
der Saarpräfect in dem Schreiben vom 10. Floréal XII (s80. April 1804), abgedr. B S. 18
u. 19, die Ausfüllung eines besonderen Formulars an. Aus dem betreffenden Schreiben ist für die
Beurtheilung des Charakters der reorganisirten Anstalt folgender Passus von Interesse:
*) Am 26. April 1805 betrug der Fonds genau 22824 Fres. 49 Et
*) M. val. Anlage B S. 16—17