Der Beschluß vom 17. Juli 1809 spricht davon, „daß die Staatsregierung nicht genügend
über die Gründe aufgeklärt ist, welche der Errichtung einer Pfarrei in der oberen Stadt (naute ville)
Saarbrücken entgegenstehen — daß in der untern Stadt St. Johann-Saarbrücken eine pracht⸗
bolle und eine für die Bevölkerung der obern und untern Stadt vollkommen geräumige Kirche
besitzt; daß Saarbrücken und St. Johann nur eine einzige Gemeinde bilden, die alle
zffentlichen Anstalten zusammen besitzen, qui ont en commun tous les établissements publics.“*)
Die in der Note bezogenen „amtlichen Belegstücke“ enthalten noch an einer andern Stelle
eine äußerst interessante Ergänzung des amtlichen Nachweises, daß die „Pille de Saarebruck“
rus den beiden Städten bestanden haben muß.
Bei Gelegenheit des Schriftenwechsels zwischen den Orts- und Verwaltungsbehörden auf
der einen und dem französischen Ministerium auf der andern Seite wegen Aufbringung der für
den Neubau des katholischen Pfarrhauses von St. Johann und Saarbrücken in St. Johann
nothwendigen Mittel bemerkte der General-Direktor des Rechnungswesens der Gemeinden und der
Hospitäler, Staatsrath Quinette, in seinem Schreiben an den Saarpräfekten Baron Bruneteau de
St. Susanne vom 6. August 1811 (Amtl. Belegstücke S. 37):
„Es scheint mir, daß diese Stadt (St. Johann und Saarbrücken) in diesem Augenblick für außer⸗
ordentliche Arbeiten keine andere Mittel hat, als eine neue Erhöhung der Tarife des Oktroi, das man bei
der Bevölkerungsz ffer von über 9000 Seelen (im Kaiserl. Dekret vom 9. Dezember 1810 ist die Seelenzahl
der Stadt Saarbrücken auf 9147 angegeben) leicht auf einen Reinertrag von 25000 Fres. bringen kann.
Ich ersuche Sie. eine Berathung des Gemeinbveraths über diesen Gegenstand herbeizuführen“
Der Seite 38 und 39 abgedruckte Gemeinderaths-Beschluß vom 2. Sept. 1811 erwidert
aun darauf, wie folgt:
„In Erwägung, daß der Gemeinderath betreffs des vom Herrn Staatsraih General-Direktor des
Rechnungswesens der Gemeinden in seinem vorangegebenen Schreiben angegebenen Mittel für den Neubau,
welches auf eine neue Erhöhung der Oktroi-Tarife abzielt, von denen man annimmt, ihren Reinertrag mit
Leichtigkeit auf 25,000 Franken bringen zu können, in Anbetracht dessen, daß man irrthümlich (par une
opinion erronnée) die Bevölkerung auf mehr als 9000 Seelen schätzt, und auf der Grundlage seiner örtlichen
senntnisse es für seine Pflicht erachtet, darauf aufmerksam zu machen: daß dies Mittel unter keinen Um—
tänden Anwendung finden darf, ohne die Interessen der Einwohner der Stadt auf das Empfindlichste zu
zerletzen und bemerkt:
Daß die Bevölkerung der Stadt Saarbrücken-St. Johann nur 5899 Ginwohner
beträgt und nicht über 9000, letztere bilden die Gesammtbevölkerung der Bürgermeisterei (mairie), die aus
zwei Städten und elf Landgemeinden (communes rurales) besteht, so daß das Octroi einzig und allein
zine Bepölkerung von 5899 Einwohner belastet.“
Entsprechend dieser durch die maßgebende örtliche Instanz rein zufällig veranlaßten Berichtigung
der früher angenommenen städtischen Bevölkerungsziffer stellte das Kaiserliche Decret vom 15. Januar
1813 als Bevölkerungsziffer der Stadt Saarbrücken die Zahl 5900 fest.
Zum Schluß einige statistische Angaben über die in Betracht kommenden Territorial⸗
und Bevölkerungsverhältnisse der Stadt und Bürgermeisterei Saarbrücken zur französischen Zeit.
Im Jahr 1809 bestand die Bürgermeisterei (mairie Sarrebruck) nach dem im Auf—
trag des Ministers des Innern herausgegebenen amtlichen Jahrbuch für das Saardepartement von
Delamorre, General-Inspector für Maße und Gewichte in den 4 linksrheinischen Departements,
Trier 1810, aus folgenden Orten und Seelen:
*) M. val. die im Jahre 1894 bei Schaede zu St. Johann berausgegebenen „amtliche Belegstücke“ S. 10, 11 und 21.