Full text : Das Bürgerhospital Saarbrücken

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während des Krieges nicht festgestellt worden, sich aushändigen zu lassen, sie zu prüfen und mit
hren Bemerkungen behufs endaültiger Festsetzung an die höheren Verwaltunasbehörden ein—
zusenden.
Die Beitreibung der erfallenen Rentenzieler war schwierig, da die erschöpfte Hospital—
Kasse die gerichtlichen Betreibungskosten vorlegen mußte. Da indessen die Art der Beitreibung
der Hospitalgelder zwischenzeitig derjenigen der Gemeindeinkünfte gleichgestellt worden, so wird der
Einnehmer sich bemühen, den Eingang der verschuldeten Gelder zur Kasse zu veranlassen.
Unter den Schuldnern befindet sich der Fürst von Nassau-Usingen als abgefundener
Erbe des Fürsten von Nassau-Saarbrücken mit einem Kapital von 8619 Fr. 53 Cent. von dem
50/4ige Zinsen seit dem 1. Januar 1793 erfallen sind.
Derselbe Fürst verschuldet ein Kapital von 11851 Fr. 85 Cent. und die Zinsen zu
50/0 seit 1793, das der Fürst von Saarbrücken für die kranken Armen, vorzugsweise die vom
Lande, gestiftet hatte. Dies Kapital wurde nicht in eine besondere Kasse eingezahlt, nur die Zinsen
vurden bezahlt und der Hospital-Einnehmer legte darüber eine besondere Rechnung.
Um die Rückzahlung des Kapitals an das Hosspital und die Erhaltung der er—
wähnten Stiftung für das Land Saarbrücken zu erreichen, hat die Commission nach erfolgter
Reclamation bei der in Frankfurt errichteten Executiv-Commission für Deutschland, da sie ebenso
langwierige, als kostspielige Schritte zur Beitreibung vor den Obergerichten des Deutschen Reiches
nicht unternehmen konnte, an die höheren Verwaltungsbehörden gewandt, um ein Ein—
greifen der Staatsregierung zu veranlassen.
Du die Commission beim Mangel eines Gebäudes und genügender Mittel einen eigenen
Haushalt nicht unterhalten kann, so hat sie jährlich die verfügbaren Einkünfte zur Armenpflege in
der Behausung, zur Unterbringung kranker Armen und verlassener Kinder bei an—
tändigen Leuten verwandt und das Kostgeld für Kinder nur auf das Zeuaniß der Lehrer.
daß sie pünktlich die Schule besuchen, ausbezahlt.
Durch Kaiserl. Decret vom 22. Fructidor an 12 hat das Hospiz Grundgüter, die von der
Domänen-Verwaltung auf 45 800 Franken Kapitalwerth abgeschätzt sind, als Entschädigung für sein
altes Gebäude mit Zubehör, dessen gegenwärtiger Werth durch Gegenschätzung auf 52 182 Franken
festgestellt wurde, erhalten. Da die Güter noch verpachtet sind, so muß der Ablauf der Vachtyerträge
abgewartet werden.
Durch ein anderes Kaiserl. Decret vom 17. Vendémiaire an 13 wurde das zu Saarbrücken
zelegene Haus Daun geschenkt um zu einem Krankenspital umgewandelt zu werden mit der
Verpflichtung, 20 Betten für kranke Militärpersonen einzurichten.
Da dies Haus im schönsten Stadtviertel in der Nähe von zwei Kirchen liegt, so hat die
Commission aus gesundheitlichen und haushälterischen Erwägungen den höheren Behörden den
Vorschlag gemacht, bei der Staats-Regierung den Verkauf dieses Hauses und den Ankauf eines
indern an seine Stelle, nämlich des Herrn Walster, das außerhalb der Stadt gelegen der freien
Luft mehr ausgesetzt ist und nicht weiter als das Daun'sche von der Kaserne entfernt ist, zu
eantragen.
In Erwartung der Entscheidung der Staatsregierung auf diesen Vorschlag hat die Com—
mission das Haus dann weiter vermiethet und inzwischen eine Krankenanstalt in einem andern
Local für die durchkommenden kranken Militärpersonen eingerichtet.
Der Rechenschaftsbericht soll sich erstrecken a. auf die Verwaltung der Güter, h. auf die
zesundheitlichen Einrichtungen, c. die dkonomischen, d. die Verpflegungsverhältnisse.
Der Bericht unterstellt daher ein Hospital mit seiner Haushaltung, die in Saarbrücken
noch fehlt bis die Staats-Regierung entschieden hat, ob das Daun'sche Haus oder das andere,
            
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