Full text : Das Bürgerhospital Saarbrücken

52

35

Ausschuß von drei Mitgliedern nachgeprüft werden soll, die der Präfect für jedes Arrondissement
ernennt und von denen derselbe einen aus dem Gemeinde-Rath der Stadt, wo die Anstalten belegen
sind, einen aus dem Schooß des Arrondissements-Rathes und den dritten aus dem Schooß des
General-Rathes des Departements auswählt;
Der Präfect des Departements der Saar, Mitglied der Ehrenlegion:
In Ausführung der erwähnten Bestimmung und des Decrets;
Beschließt:
Art. 1. Als Mitglieder der Sonder-Ausschüsse zur Nachprüfung der Rechnungen der
Wohlthätigkeits-Anstalten für die Arrondissements dieses Departements werden ernannt, nämlich:
die Herren Jacob Karcher, Mitglied des General-Rathes, Thomas Röchling, Mitglied
des Arrondissements-Rathes für das Arrondissement Saarbrücken.
Art. 2. Der Unterpräfect des Arrondissements Saarbrücken wurde durch Gegenwärtiges
ermächtigt die Mitglieder *) zu ernennen, die im Schooß der Gemeinde-Räthe zur Ergänzung der
Nachprüfungs-Ausschüsse seines Verwaltungsbezirkes zu nehmen sind.
Art. 3. Die Rechnungen der Hospital-Einnehmer des Saar-Departements für das
Verwaltungsjahr 13 müssen zum ersten mal bezüglich ihrer Form den Verfügungen des bezogenen
Decrets vom 7. Floréal letzthin entsprechend gelegt werden und unterliegen der Förmlichkeit der
Nachprüfung, wie solche den oben ernannten Ausschüssen zugetheilt ist.
Art. 4. Die Rechnungen müssen vor dem nächsten 1. Brumaire (28. Oktober 1805)
durch die Verwaltungs-Commissionen richtig gestellt und dem Unter-Präfecten vor dem 15. des
nämlichen Monats (6. November desselben Jahres) übergeben werden.
Sobald alle diese Rechnungen auf der Unter-Präfectur hinterlegt sind, soll der Unter—
Präfect den Nachprüfungs-Ausschuß vor sich berufen, um sie auf den Bericht und das Gutachten
dieses Ausschusses festzustellen. Die besagten, mit diesen Formalitäten versehenen Rechnungen sollen
vor dem 10. Frimaire des Jahres XIV (I. Dezember 1805) auf die Präfectur gelangen.
Ausfertigung des Gegenwärtigen soll an die Unter-Präfecten gelaugen, die beauftragt
sind seinen Vollzug sicher zu stellen, Mittheilung davon den Mitgliedern des Nachprüfungs-Ausschusses,
soweit jeder davon betroffen wird, zu machen und eine Ausfertigung davon den Verwaltungs—
Commissionen der Hospitäler zu machen mit der Aufforderung sich nach demselben zu richten und
seinen Inhalt ihren Einnehmern mitzutheilen.

gez. Keppler
Für gleichlautenden Auszug, der General-Secretär:
Karsch.

4. Bureau d —
eingetragen bei der Ankunft 24. 8chrtiben des Snurnrükfetten
Ar. 4602 an die Herren Mitglieder der Hospital⸗Commission.
eingetragen beim
Devartement Nr. 3079. Trier, den 4. Zusatztag des Jahres XIII.
Meine Herren!
Das Kaiserliche Decret, von dem Abschrift hier beiliegt, unterstellte das Rechnungswesen
der Hospitäler neuen Förmlichkeiten. Artikel 1 dieses Decrets bestimmt die Frist, in der die

Das Hospital zu Blieskastel gehörte ebenfalls zum Arrondissement Saarbrücken.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.