Full text : Erläuterungen zu "Der Bergbau in Skizzen"

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Fahrung am Beile.

Wie schon erwähnt, geht man mehr und mehr auch bei uns zu dem auf den englischen
Gruben ganz allgemein üblichen Fahren am Seile über, d. h. zu dem Ein- und Ausför—
dern der Belegschaft mittelst der gewöhnlichen Fördermaschine und der Förderschale. Man
erreicht hierbei den doppelten Zweck, daß die Arbeiter ohne jegliche körperliche Anstrengung
die Schachtfahrt zurücklegen und dabei geringere Zeit als beim Fahren auf der Fahrt ver—
brauchen. Nimmt man im Durchschnitt eine Geschwindigkeit von 5 m an, so wird die Tiefe
von 240 m in 48 Sekunden zurückgelegt; nimmt man ferner an, daß 6 Mann auf die
Förderschale treten, daß zweitrümmig gefördert wird und zum Auf- und Absteigen 1 Minute
Zeit vergeht, so bedarf es zum Einlassen von 500 Mann einer Zeit von (484 60) g
— 9000 Sekunden oder 2 Stunden 30 Minuten. Zum Ausfahren ist dieselbe Zeit nötig,
nögen 4 oder 6 Mann auf der Schale stehen; in beiden Fällen wird also eine längere Zeit
zum Ein- bezw. Ausfahren nötig als bei der Fahrkunst und es kommt ferner dazu, daß
vährend des Förderns der Belegfchaft die Förderung der Kohlen ruhen muß, wenn wie
zewöhnlich die Fördermaschine zur Seilfahrt benutzt wird. In der Regel beschränken sich
die Vorkehrungen auf eine gute Leitung der Förderschale, auf die sorgsame Pflege des
Förderseiles und auf Anbringung sicherer Bremsen an den Fördertrommeln, alles Vor—
ehrungen, welche zu einer prompten und sicheren Förderung gleichfalls stets getroffen
verden müssen. Außerdem bringt man über den Schalen zum Schutze der Fahrenden ein
Blechdach an, welches geeignet ist, wenigstens leichtere in den Schacht fallende Gegenstände
abzuhalten. Fangvorrichtungen finden sich in England an den Förderschalen nicht häufig;
ꝛbenso entbehren bei uns die neueren Schachtanlagen derselben; wo sie sich finden, muß stets
ür genaue Funktionirung Sorge getragen werden. Überhaupt besteht die Hauptsicherheit
»er Seilfahrt in einer oft und täglich vor der Benutzung vorzunehmenden Revision aller
gehenden Teile, namentlich des Seiles, der Bremse und der Fangvorrichtungen, welche in
dem VI. Abschnitt über Förderung ihre Beschreibung und Beurteilung gefunden haben.
            
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