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Bergleute, 83) Nikolaus Ames, alt 29 Jahr und Nikoläus Leist,
alt 42 Jahre, beide Ackersleute. Letzterer ist der väterliche
Oheim der begnadigten Susanna Leist und der mütterliche der
Katharina Hubertus. Zu ihm tritt als später erst bekanut ge—
wordener Zeuge hinzu 5) Anton Hahn, 22 Jahre alt, Bruder
der zuerst exwähnten Anna Hahn, welcher an jenem Abend des
6. Jult neben Nikolaus Ames saß. Derselbe hat bis zu Weih—
nachten 1876 beständiges Stillschweigen darüber bewahrt, daß
auch er am 6. Juli gegen 10 Uhr die hl. Erscheinung zu schauen
gewürdigt worden. Am 24. December 1876 aber drängte ihn
sein Gewissen zur Offenbarung. Mit dem Ausdrucke eines Men—
schen, der Wichtiges auf dem Herzen hat, und durch dessen lange
Geheimhaltung sich gleichsam großer Schuld bewußt ist, brach er
endlich seine Schweigsamkeit. Seine Aussagen nun sind der Art,
daß sie das durch Vereinigung der Berichte der früheren Zeu—
gen entworfene Bild der Erscheinung theils bestätigen, theils aber
auch und zwar in einem wesentlichen Punkte vervollständigen und
erst vollenden. In dieser Beziehung sind seine Angaben über die
Begleitung des göttlichen Kindes bei der Erscheinung der hl.
Mutter am 6. Juli besonders werthvoll.
Diese Personen nun behaupten, in der geschilderten Zeit und
an dem bezeichneten Ort eine Erscheinung geschaut zu haben, die
als eine mit allen Zeichen himmlischer Schönheit und Herrfchaft
geschmückte hohe Frau mit einem gleich schönen Kinde angege—
hen und von ihnen als die Erscheinung der göttlichen Mutter mit
dem Jesukinde angesehen wurde. Aus den Aussagen ergibt sich,
daß Keiner der Zeugen die hl. Erscheinung länger als etwa die
Abbetung eines Vaterunsers erfordert, schauen konnte. Auch sahen
ste dieselben nicht alle in dem allergleichen Momente des Kommens,
Verweilens und Fortschwebens, nicht alle von der nämlichen Seite,
sondern jeder dieser Zeugen faßte gußerdem ein anderes Merkmal,
einen anderen Zug, ein anderes Verhältniß der hl. Erscheinung auf.
Nach eines jeden Zeugen Auffassungsvermögen und Darstellungs⸗
gabe empfängt daher das hehre Bild neben dem gemeinsamen Ein—
druck je einen besonderen Strich, je einen besonderen Farbenton, je
eine besondere Beziehung der Entfernung und Bewegung. Diese Be—
sonderheiten der Zeugenangaben aber bieten sowohl der gerichtlichen
wie der geschichtlichen Untersuchung zunächst die volle Bürgschaft ge⸗—
treuester Wiedergabe der von den Zeugen empfangenen Eindrücke.*)
25 . Köln. Volksztg.“ vom 29. Oktober 1876, Nr. 299. 1. Blatt.