Full text : Die Erscheinungen in Marpingen

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die hl. Erscheinung geschaut und sofort Mittheilung davon ge—
macht hatten, sowie manche andere Personen wurden theils mit Ge⸗
fangennehmung, theils mit Haussuchungen und Verhören bedacht.
Zur Rechtfertigung jener Maßregeln stützte man sich auf schrift—
liche Protokolle aus den zahlreichen Verhören der Kinder. Der Ver—
fasser kennt natürlich die Protokolle nicht aus eigener Einsicht. Aber
ein höchst bedeutungsvoller Umstand ist in der öffentlichen Be—
kanntmachung des Landrathes Rumschöttel von St. Wendel vom 9.
November enthalten, welche lautet: —
„Nachdem die sogenannten begnadigien drei Kinder von Marpingen
ihre früheren Erzählungen über angebliche Erscheinungen der Muttergoties,
des Teufels u. s. w. in der Hauptsache widerrufen und die Erklärung ab—
gegeben haben, daß ihre bezüglichen Angaben über das, was sie gefehen,
gehört und gefühlt haben wollen, von ihnen erfunden und erlogen seien:
so hat es nicht ferner nöthig erschienen, die polizeilichen Maßnahmen noch
weiterhin aufrecht zu halten, welche zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung
haben getroffen werden müssen, und ist daher insbesondere auch die Polizei
verordnung gegen das Betreten der Walddistrikte Härtelwald und Schwaun—
heck wieder aufgehoben worden.“
Nach meiner Kenntniß der Marpinger Ereignisse haben die
Kinder nie behauptet, etwas gefühlt zu haben. Im Gegen⸗—
theil war ihnen selbst die Anrührung an den hl. Fuß nicht gestattet
worden. Wie kam denn in die öffentliche Bekanntmachung die
Behauptung, die Kinder hätten alles als erfunden und erlogen
erklärt, was sie gesehen, gehört und gefühlt haben wollen?
Wurde diese Erklaͤrung vielleicht auf Grund desselben oder eines
ähnlichen Protokolls abgefaßt, über dessen nähere Umstände die
Mutter Kunz unter dem 27. Rovember folgende höchst bedeutsame
Erklärung im „Mainzer Journal“ vom 2. Dezember veröffentlichte:
„Unterschriebene gibt bezüglich der Verhöre, welche der unter dem Nomen
James Marlow in Marpingen shätig gewesene Berliner Polizeiagent v. Meer⸗
scheidt Hüllessem mit ihrer Tochter Margaretha Kunz vorgenommen hat, fol—
gende Erklärung: „Am 27. Okltober, als die Verhastung des Herrn Pastors
Neureuter erfolgte, wurde meine Tochter Margaretha von einem Gensdarmen
abgeholt und in das Haus des Wirthes Blaumeier (jetzt Haben) zu dem
Herrn James MWarlow, d. h. v. Meerscheidt⸗Hüllessem, gebracht. Ich begleitete
mein Kind, blieb aber unten im Hause, während es in den zweiten Stock zu
enem Herrn geführt wurde. Als die Ankunft des Wagens, worin der Herr
Pastor als Gefangener saß, erwartet wurde, rief der Herr v. Meerscheidt⸗
hüllessen, wie mit berichtet wurde, den unten stehenden Gensdarmen zu, sie
möchten die Straße säubern, daß er auf den Wagen hinsehen könne. Nach
der Aussage meiner Tochter Margaretha stellte er diese dann auf einen Stuhl
und zeigte ihr die herankummendẽ Droschke, worin der Herr Pastor saß, mit
den Worten? „Siehst Du jetzt? Ihr habt eine falsche Mutter Gottes. Sie
hat Euch gesagt, wir könnten dem Pastor nichts machen. Wenn Du jetzt die
Wahrheit nicht fagst, wird morgen auch Deine Mutter genommen.“ Das Kind
antwortete: „Was hat denn meine Mutter verbrochen?“ Drauf sagte jener
            
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