VYerfahren.
Die Aufforderung zum Vorschlage eines Vormundes ergeht von
dem Vormundschaftsgerichte. Der Waisenrat wird den betreffenden
Bezirks-Waisenrat um einen Vorschlag ersuchen. Derselbe wird eine
geeignete Person ermitteln und seinen Vorschlag binnen zehn Tagen
an den Waisenrat gelangen lassen, welcher denselben an das
Vormundschaftsgericht befördert.
Wechsel des Wohnorts der Mündel.
86.
Dem Waisenrate liegt es ob, Mündel, welche von hier verziehen,
dem Waisenrate ihres neuen Wohnortes zu überweisen. (H 54 der
Vorm.Ordnung.)
St. Johann a. d. Saar, den 12. December 1889.
Nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung in der
Sitzung vom 5. December 1889.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.