Full text : Bestimmungen zur Neueinrichtung des Armenwesens von St. Johann a.d. Saar

Anweilsung B

betreffend das Kostkinder (Pflegekinder)⸗æWesen
in der Stadt St. Johann a. d. Saar.

Die Kostgeberinnen (Pflegemütter) sollen beherzi—
en, daß ihnen Kinder anvertraut sind, für welche sie
e rden üben sollen und für deren Erfüllung
sie nicht nur dem Gesetz sondern auch ihrem Gewissen
vor Gott verantwortlich sind.
Dieselben haben sich an nachstehende Bestimmungen zu halten:

1) Wohnung, BRetten, Kleidung belreffend.

Das Zimmer ist täglich zu waschen und zu lüften, bei eingetretener
Kälte muß für genügende Wärme durch Feuerung gesorgt werden.
Der Korb oder das Bett soll sich nicht zu nahe am Ofen oder dem
Fenster befinden. Bis zu 19,. Jahr genügt ein größerer Hebekorb
oder Kinderwagen, von dieser Zeit ab ist eine Bettstelle nothwendig. Nie
darf das Kind mit Erwachsenen im Bett schlafen. Vorhanden
sein muß während der ersten Monate ein glatt gestopfter Strohsack,
dessen Stroh wenigstens jährig zu erneuern ist und ein Wickelkissen,
später ein Unterbett, Kopfkissen und Zudecke oder Bettchen.
Das Kind soll nicht gewickelt werden. Die Kostgeberin (Pflege—
mutter) muß ferner als durchaus nothwendig 6 leinene und 8 wollene
Windeln, 4 Hemdchen, 2 Kaͤppchen, einige Lätzchen und später 2 An—
züge nachweisen können. Die Kleidung ist reinlich und nicht zerrissen
zu halten.
In den beiden ersten Monaten ist das gesunde Kind täglich warm,
nicht zu heiß zu baden, später wenigstens 2 Mal wöchentlich. Sonst
ist mit gewöhnlichem, im Zimmer gestandenen Wasser Brust
und Rücken rasch zu waschen.

M RNahrung und Erziehung betreffend.

Während der ersten 8 Wochen erhält das Kind eine mit 2 Theilen
Wasser verdünnte Milch, nach dem ersten Vierteljahre eine mit gleichen
Theilen Wasser verdünnte. Mit 6 Monaten 2 Theile Milch und
1 Theil Wasser und nach und nach immer mehr bis zur unverdünnten
Milch etwa mit ẽ/. Jahren. Eine Verdünnung mit Fenchelthee ist nicht
zu empfehlen.
Das Kind soll als tägliche Nahrungsmenge an Milch erhalten:
In den ersten 2 Monaten . Liter Milch und 2/ Liter
Wasser, von der Yten Woche abeu, Liter Milch und Liter
Wasser, mit 6 Monaten 1 Liter reine Milch, von 17/0 bis 2 Jah⸗
ren ẽ/. Liter reine Milch, 24 Jahren , Liter reine Milch.
Die Nahrung soll nicht öfter als zweistüundlich am Tage aus einer
reinen Gasflasche mit einem Gummistopfen verabreicht werden. Dieser
Gummistopfen muß stets mit 50/0 Borwasserlösung gereinigt werden.

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